ZGB Art. 919 -

Einleitung zur Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 919 ZGB vom 2025

Art. 919 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 919 Begriff und Arten I. Begriff

1 Wer die tatsächliche Gewalt über eine Sache hat, ist ihr Besitzer.

2 Dem Sachbesitz wird bei Grunddienstbarkeiten und Grundlasten die tatsächliche Ausübung des Rechtes gleichgestellt.


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Art. 919 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLC230031EhescheidungParteien; Schmuck; Berufung; Ferien; Eltern; Kosovo; Beklagten; Klägers; Scheidung; Schweiz; Vater; Unterhalt; Gericht; Woche; Urteil; Wochen; Besuch; Rechtspflege; Besitz; Mutter; Vorinstanz; Beweis; Zahlung; Berufungsklägerin; Sorge; Berufungsbeklagte; Familie; Entscheid
ZHLC230031EhescheidungParteien; Schmuck; Berufung; Ferien; Eltern; Kosovo; Beklagten; Klägers; Scheidung; Schweiz; Vater; Unterhalt; Gericht; Woche; Urteil; Wochen; Besuch; Rechtspflege; Besitz; Mutter; Vorinstanz; Beweis; Zahlung; Berufungsklägerin; Sorge; Berufungsbeklagte; Familie; Entscheid
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2018.228 (AG.2020.23)Beschlagnahmebefehl und vorzeitige Verwertung eines FahrzeugsVerfahren; Staatsanwaltschaft; Fahrzeug; Rover; Recht; Beschwerdeführers; Verfügung; Beschlag; Verwertung; Beschlagnahme; Verfahrens; Rechtsvertreter; Mutter; Verfahren; Eigentum; Rovers; Fahrzeugs; Eingabe; Vernehmlassung; Beigeladene; Beschwerdeverfahren; Eigentümer; Mercedes; Person; Eltern; Akten; Familie
BSBES.2019.67 (AG.2019.470)Vorzeitige Verwertung (BGer 1B_357/2019 vom 6. November 2019)Porsche; Staat; Staatsanwaltschaft; Verwertung; Vater; Beschlag; Beschlagnahme; Recht; Porsches; Verfahren; Eigentum; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Basel; Verfügung; Fahrzeug; Eigentümer; Verfahrens; Verfahren; Kommentar; Auflage; Basel-Stadt; Besitzer; Ersatzforderung; Unterhalt; Appellationsgericht; Einziehung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
137 IV 134 (1C_424/2010)Art. 80h lit. b IRSG; Art. 84 und 89 Abs. 1 BGG; Art. 9a IRSV; internationale Rechtshilfe in Strafsachen; Legitimation zur Anfechtung einer Schlussverfügung. Zeugenbefragung und Aktenedition; Beschwerdelegitimation von juristischen Personen und ihren Organen. Zusammenfassung und Präzisierung der Praxis (E. 5 und 6). Rechtshilferechtlich relevanter Begriff der tatsächlichen Verfügungsgewalt über Dokumente; unmittelbare und direkte Betroffenheit der juristischen Person in der vorliegenden Konstellation verneint (E. 7). Zeuge; Dokument; Rechtshilfe; Dokumente; Zeugen; Person; Besitz; Verwaltungsrat; Gesellschaft; Rechtshilfemassnahme; BOMIO/; GLASSEY; Staatsanwaltschaft; Besitzer; BOMIO/GLASSEY; Urteil; Praxis; Rechtshilfemassnahmen; Bundesgericht; Sachen; Verfügung; Personen; Verfügungsgewalt; Dokumenten; Beschwerdebefugnis; Interesse; ätzlich
135 III 633 (5A_428/2009)Art. 928 ZGB; Besitzesstörung; Fliegen und Landen mit Hängegleitern. Voraussetzung der Ansprüche gemäss Art. 928 Abs. 2 ZGB ist die Störung des Besitzes durch verbotene Eigenmacht. Eine öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung in einem kommunalen Bau- und Zonenreglement, die ein hindernisfreies und sicheres Überfliegen und Landen mit Hängegleitern bezüglich der dafür vorgesehenen Grundstücke gewährleistet, kann verbotene Eigenmacht ausschliessen. Prüfung des Ausschlusses im konkreten Fall (E. 3-5). Besitz; Besitzes; Recht; Landeplatz; Hängegleiter; Grundstücke; Landen; Hängegleitern; Klage; Eigenmacht; öffentlich-rechtliche; Eigentumsbeschränkung; Überfliegen; Start; Besitzesstörung; Voraussetzung; Hindernisfreihaltefläche; Eigentümer; Zonen; Gemeinde; Auslegung; Duldungs; Urteil; Störung; Zonenreglement; Delta; Landeplatzes; Kantonsgericht; Besitzer; Unterlassung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
BVGE 2011/21Protection des animauxêche; êcheur; OROEM; êcheurs; être; égâts; éserve; érable; Neuchâtel; édé; édéral; ;autorité; érieur; Fanel; été; état; écis; PEDROLI; également; écision; érieure; évention; ROBIN; égulation; étation; ;autre; égé; Tribunal; Selon; ;oiseau

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BP.2014.7Einstellung des Verfahrens (Art. 322 Abs. 2 StPO). Unentgeltliche Rechtspflege (Art. 29 Abs. 3 BV).Recht; Verfahren; Bundes; Verfahrens; Gefährdung; Beschwerdegegner; Verfahrensakten; Verfahren; Person; Spreng; Recht; Verteidigung; Gericht; Bundesanwaltschaft; Einstellung; Apos;; Rucksack; Verfügung; Verletzung; A-Verein; Körperverletzung; Rechtsgut; Sachbeschädigung; Gesuch; Widerhandlung; Brandstiftung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Thomas Geiser, Peter, Heinrich, Schweizer Kommentar zum Schweizeri- schen Zivilgesetzbuch2003
Thomas Geiser, Peter, Heinrich, Schweizer Kommentar zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch2003