
Art. 914 ... (1)
(1) Abolì tras la cifra 2 da l’agiunta da la L dals 3 d’oct. 2003 davart la fusiun, cun effect dapi il 1. da fan. 2004 (AS 2004 2617; BBl 2000 4337).Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
Art. 914 ... (1)
(1) Abolì tras la cifra 2 da l’agiunta da la L dals 3 d’oct. 2003 davart la fusiun, cun effect dapi il 1. da fan. 2004 (AS 2004 2617; BBl 2000 4337).BGE | Regeste | Schlagwörter |
126 III 182 | Versatzpfand; gewerbsmässiger Kauf auf Rückkauf (Art. 907 Abs. 1 und Art. 914 ZGB). Nichtigkeit (Art. 19 und 20 OR) und Konversion. Der gewerbsmässige Kauf auf Rückkauf im Hinblick auf die Absicherung eines Kredites ist als solcher unzulässig und führt zur Nichtigkeit des betreffenden Vertrages. Mit der Gleichstellung von gewerbsmässigem Kauf auf Rückkauf mit dem Versatzpfand wollte der Gesetzgeber verhindern, dass durch Kreditgeschäfte die strengen Vorschriften über das Versatzpfand umgangen werden. Eine Konversion des nichtigen Rechtsgeschäfts in eine Faustpfandbestellung ist nicht möglich (E. 3b). | ässig; Rückkauf; Kredit; Konversion; Versatzpfand; Recht; Faustpfand; Geschäft; Faustpfandbestellung; Kommentar; Nichtigkeit; Umdeutung; Gesetzgeber; Obergericht; OFTINGER/BÄR; Bewilligung; Kreditgeber; Kaufs; Zweck; Ersatzgeschäft; KRAMER; Verpflichtung; Urteil; Hinblick; ührt |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
B-166/2020 | Stiftungsaufsicht | Stiftung; Vorinstanz; Gebühr; Handelsregister; Aufsicht; Gebühren; Handelsregisteramt; Beilage; Bundes; Aufsichtsübernahme; Verfügung; Aufhebung; Stiftungsrat; Stunden; Stiftungsaufsicht; Löschung; Bundesverwaltung; Eidgenössische; Bundesverwaltungsgericht; Recht; Verfahren; Person; Unterlagen; Verfügungen; Lektüre; Richter; Parteien; Übernahme |