Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV1) Art. 91

Zusammenfassung der Rechtsnorm ArGV1:



Die Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz ist ein Teil der schweizerischen Gesetzgebung, die detaillierte Bestimmungen und Vorschriften enthält, um die Arbeitsbedingungen in der Schweiz zu regeln. Sie konkretisiert und ergänzt das Arbeitsgesetz, indem sie Mindeststandards für Arbeitszeiten, Pausenregelungen, Ruhezeiten und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz festlegt. Ihr Hauptziel ist es, die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und ein faires Arbeitsumfeld zu gewährleisten, wobei die Einhaltung von den Behörden überwacht wird und bei Verstössen Sanktionen verhängt werden können.

Art. 91 ArGV1 vom 2024

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Art. 91 Aufhebung bisherigen Rechts

Die Verordnung 1 vom 14. Januar 1966 (1) zum Arbeitsgesetz wird aufgehoben.

(1) [AS 1966 86; 1969 77 Ziff. II Bst. E Ziff. 1, 368; 1972 868; 1974 1817; 1977 2367; 1978 1707; 1979 643; 1989 2483; 2000 187 Art. 22 Abs. 1 Ziff. 8]

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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