AIG Art. 91 - Sorgfaltspflicht von Arbeitgebern und Dienstleistungsempfängern

Einleitung zur Rechtsnorm AIG:



Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Einreise, den Aufenthalt und die Integration von Ausländern in der Schweiz regelt. Es trat 2008 in Kraft und ersetzt das frühere Ausländergesetz. Das AIG legt die Bedingungen für die Einreise von Ausländern fest, wie Visumspflicht und Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen, sowie deren Rechte und Pflichten während ihres Aufenthalts, einschliesslich Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Sozialleistungen. Zudem enthält das Gesetz Bestimmungen zur Förderung der Integration von Ausländern in die schweizerische Gesellschaft, wie Sprachkurse und Integrationsprogramme.

Art. 91 AIG vom 2025

Art. 91 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) drucken

Art. 91 Sorgfaltspflicht von Arbeitgebern und Dienstleistungsempfängern

1 Der Arbeitgeber hat sich vor dem Stellenantritt der Ausländerin oder des Ausländers durch Einsicht in den Ausweis oder durch Nachfrage bei den zuständigen Behörden zu vergewissern, dass die Berechtigung zur Erwerbstätigkeit in der Schweiz besteht.

2 Wer eine grenzüberschreitende Dienstleistung in Anspruch nimmt, hat sich durch Einsicht in den Ausweis oder durch Nachfrage bei den zuständigen Behörden zu vergewissern, dass die Person, welche die Dienstleistung erbringt, zur Ausübung der Erwerbstätigkeit in der Schweiz berechtigt ist.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 91 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB230175Wiederholte Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländer ohne Bewilligung etc. und WiderrufBeschuldigte; Mitbeschuldigte; Vorinstanz; Beschuldigten; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Urteil; Aufenthalt; Anklage; Berufung; Aufenthalts; Recht; Mitbeschuldigten; Verteidigung; Schweiz; Geldstrafe; Befehl; Ausländer; Verfahren; Einsprache; Bewilligung; Tagessätze; Sinne; Einvernahme; Beschäftigung; Probezeit; Gericht
ZHSB200189Vergehen gegen das Ausländer- und IntegrationsgesetzBeschuldigte; Beschuldigten; Verteidigung; Vorinstanz; Arbeit; Restaurant; Urteil; Ausländer; Berufung; Dossier; Zeuge; Einvernahme; Bewilligung; Aussage; Zeugen; Aussagen; Abend; Recht; Beschäftigung; Entscheid; Erwerbstätigkeit; Gericht; Sinne; Berufungsverfahren; Ansicht; Arbeitgeber; Ehefrau; Staatsanwalt

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2018.87 (AG.2019.883)Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung; Vorsatz, FahrlässigkeitBerufung; Berufungsklägerin; Ausländer; Gericht; Bewilligung; Akten; Beschäftigung; Ausländerin; Schweiz; Berufungsverhandlung; Geschäft; Umstände; Urteil; Verhandlung; Protokoll; Migration; Anklage; Arbeitsvertrag; Migrations; Firma; Ausländerinnen; Ausländern; Verteidiger; Staatsangehörige; Umständen; Abklärung; Basel
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Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2021.8Kanton; Ausländer; Filter; Akten; Kantons; Limmattal/Albis; Gerichtsstand; Urteil; Staats; Aufenthalt; Glarus; Behörden; Ausländerin; Urteile; Schweiz; Entscheid; Entscheide; Staatsanwalt; Täter; Aufenthalts; Arbeit; Teilnehmer; Ausländerinnen; Erwerbstätigkeit; Verfahren; Gesuch; Taten