Art. 900
Die zur Vertretung der Genossenschaft befugten Personen haben in der Weise zu zeichnen, dass sie der Firma der Genossenschaft ihre Unterschrift beifügen.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HG120079 | Forderung | Klagt; Klagte; Klagten; Recht; Beklagten; Fairfield; Sentry; Pfand; Auftrag; Befreiung; Verbindlichkeit; Partei; Parteien; Befreiungsanspruch; Forderung; Fonds; Verfahren; Fondsanteile; Rückgabe; Streit; Pfandrecht; Klage; Gangen; Läge; Gericht; Verbindlichkeiten; Auftrags; Geschäft; Beauftragte |