149 III 23 (4A_592/2021) | Regeste Art. 83 Abs. 2 SchKG ; Art. 90 und 198 ZPO ; Aberkennungsklage; objektive Klagenhäufung; Schlichtungsverfahren. Prüfung der Zulässigkeit, eine Aberkennungsklage, die dem Erfordernis eines vorgängigen Schlichtungsverfahrens nicht unterworfen ist, und eine Klage, die von diesem Erfordernis nicht ausgenommen ist, zu häufen (E. 4). | Action; ération; édule; écaire; édure; ébiteur; éalable; éfendeur; être; éancier; éance; Schlichtungsverfahren; était; Tribunal; Zivilprozessordnung; Schweizerische; Actions; Kommentar; égale; érêts; été; Appel; Irrecevabilité; édéral; écision; érants; Autres; également; étention; STAEHELIN |
145 III 460 (4A_508/2018) | Art. 15 Abs. 1 und 71 ZPO; einfache Streitgenossenschaft, örtliche Zuständigkeit. Bestätigung der Rechtsprechung zu Art. 71 Abs. 1 ZPO, wonach die eingeklagten Ansprüche nicht kumulativ, sondern lediglich alternativ auf gleichartigen Tatsachen oder Rechtsgründen beruhen müssen, damit eine einfache Streitgenossenschaft vorliegt (E. 4.1). Verneinung der tatsächlichen (E. 4.3.1) wie auch der rechtlichen (E. 4.3.2) Konnexität bei zwei Strassenverkehrsunfällen, die sich unabhängig voneinander in unterschiedlicher Weise, an unterschiedlichen Orten und zu unterschiedlichen Zeiten ereignet haben. | Klage; Streitgenossen; Recht; Streitgenossenschaft; Klagen; Gericht; Verfahren; Urteil; Beklagte; Beklagten; Zuständigkeit; Zivilprozess; Tatsachen; Unfall; Urteile; Zivilprozessordnung; Schweizerische; Unfälle; Gesundheitsschaden; Vorinstanz; Gerichtsstand; Rechtsgründe; Kommentar; Haftung; Solidarität |