Bundesgerichtsgesetz (BGG)

Zusammenfassung der Rechtsnorm BGG:



Das Bundesgerichtsgesetz regelt die Organisation und Zuständigkeiten des Bundesgerichts in der Schweiz, einschliesslich der Arten von Rechtsstreitigkeiten, die vor dem Gericht verhandelt werden können, und der Rechtsmittel gegen Entscheidungen anderer Gerichte. Es behandelt auch Verfahrensfragen wie die Zustellung von Schriftstücken, die Vertretung der Parteien und die Begründung von Urteilen, sowie die Amtsdauer und Unabhängigkeit der Bundesrichter. Insgesamt ist das Gesetz ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung der Rechtsstaatlichkeit und zur Gewährleistung eines fairen und effizienten Rechtsschutzes in der Schweiz.

Art. 90 BGG vom 2025

Art. 90 Bundesgerichtsgesetz (BGG) drucken

Art. 90 Anfechtbare Entscheide Endentscheide

Die Beschwerde ist zulässig gegen Entscheide, die das Verfahren abschliessen.


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Art. 90 Bundesgerichtsgesetz (BGG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ240004RechtsverweigerungBezirksrat; Verfahren; Gefährdung; Rechtsverweigerung; Gefährdungsmeldung; Eingabe; Entscheid; Obergericht; Vernehmlassung; Winterthur; Urteil; Beschwerdeverfahren; Verfahrens; Bezirksrats; Rechtsverweigerungsbeschwerde; Behörde; Kindes; Kammer; Eingaben; Beschwerdeführers; Akten; Mitteilung; Bundesgericht; Oberrichter; Andelfingen
ZHPQ240023Anordnung einer Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung nach Art. 394 i.V.m. Art. 395 ZGBBezirksrat; Entscheid; BR-act; Obergericht; Beschluss; Bezirksrates; Kindes; Kantons; Anordnung; Erwachsenenschutzbehörde; Verfahren; Eingang; Akten; Entscheide; Gericht; Gründen; Bundesgericht; Zivilkammer; Oberrichterin; Gerichtsschreiberin; Fabio; Vertretungsbeistandschaft; Vermögensverwaltung; Kammer; Stadt; Verbindung; Erledigen; Angelegenheiten; Entscheides; ändig
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPG180008Ernennung eines SchiedsrichtersGesuch; Schiedsrichter; Gesuchs; Gesuchsgegnerin; Ernennung; Parteien; Schiedsgericht; Obergericht; Schlichtungsbehörde; Uster; Gericht; Frist; Pacht; Kantons; Verwaltungskommission; Eingabe; Schlichter; UP/URV; Schiedsrichters; Obergerichts; Verfahren; Miete; Über; Beschluss; Schiedsgerichts; Wiedererwägung; Schiedsvereinbarung; Pachtsachen
ZHVB190002Aufsichtsbeschwerde gegen aufsichtsrechtlichen BeschwerdeentscheidInventar; Forderung; Notar; Recht; Notariat; Verfahren; Einzelgericht; Aufsicht; Erbschaft; Winterthur; Inventars; Erben; Forderungen; Verfügung; Beschwerdegegner; Bezirksgericht; Entscheid; Verfahrens; Aufsichtsbeschwerde; Rechtsmittel; Vorinstanz; Notariats; Kognition; Erblasser; Obergericht; Ziffer; Erblassers; Behörde
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 II 44 (1C_42/2020)
Regeste
Art. 90, 98, 106 Abs. 2 BGG ; Rechtsnatur des Entscheids über die endgültige Nichtanordnung bzw. Aufhebung einer erstinstanzlich verfügten verkehrsmedizinischen Untersuchung und eines Sicherungsentzugs eines Führerausweises; vorsorgliche Massnahme, Kognition des Bundesgerichts. Der Entscheid über die endgültige Nichtanordnung bzw. Aufhebung einer erstinstanzlich verfügten verkehrsmedizinischen Untersuchung und eines Sicherungsentzugs eines Führerausweises stellt einen Endentscheid ( Art. 90 BGG ) dar (E. 1.1).
Führerausweis; Massnahme; Verletzung; Untersuchung; Entscheid; Bundesgericht; Urteil; Führerausweises; Fahreignung; Motorfahrzeugkontrolle; Massnahmen; Rechtsprechung; Beschwerde; Kantons; Solothurn; Nichtanordnung; Anordnung; Rechte; Hinweis; Vorinstanz; öffentlich-rechtlichen; Justizdepartement; Aufhebung; Sicherungsentzugs; Bundesgerichts
146 I 36 (1C_19/2019) Art. 50 Abs. 1 BV , Art. 86 Abs. 3, Art. 87 Abs. 1, Art. 89 Abs. 2 lit. c, Art. 90 und 93 BGG , Art. 8 ff. und 26 Abs. 2 RPG , Art. 5 Abs. 2 RPV ; Gemeindeautonomie im Zusammenhang mit der Fortschreibung eines Richtplans. Anfechtbarkeit von kantonalen richtplanerischen Massnahmen beim Bundesgericht durch die betroffene Gemeinde wegen Verletzung der Gemeindeautonomie (E. 1). Richt; Gemeinde; Richtplan; Kanton; Zwischenergebnis; Regierungsrat; Bundesgericht; Standort; Autonomie; Depot; Festsetzung; Kantons; Genehmigung; Recht; Bätterkinden; Fortschreibung; Regierungsrats; Verfahren; Interesse; Gemeindeautonomie; Entscheid; Interessen; Regierungsratsbeschluss; Massnahme

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-3099/2020Höhere FachprüfungQuot;; Prüfung; Diplom; Diplomarbeit; Vorinstanz; Prüfungsteil; Diplomarbeitquot;; Erstinstanz; Prüfung; Bundes; Diskussion; Recht; Präsentation; Quot;Diplomarbeitquot;; Quot;Präsentation; Wiederholung; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Punkt; Punkte; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Entscheid; Verfügung; Fachprüfung; Prüfungsteile
A-1028/2021MehrwertsteuerUrteil; Entscheid; Bundesverwaltungsgericht; Rückweisung; Steuerperiode; Gericht; Rückweisungsentscheid; Vorinstanz; Steuerperioden; Verfahren; Rechtskraft; Endentscheid; Mehrwertsteuer; Urteils; BVGer; Erwägung; Cooper; Höhe; Bundesgericht; Ganzen:; Teilentscheid; Zwischenentscheid; Verfahrens; «Mini; Sinne; Erwägungen; Rechtsmittel; Anspruch; Streit

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
UhlmannBasler Bundesgerichtsgesetz2018
UhlmannBasler Kommentar Bundesgerichtsgesetz2011