LEI Art. 90 - Obligation de collaborer

Einleitung zur Rechtsnorm LEI:



Art. 90 LEI de 2025

Art. 90 Loi fédérale sur les étrangers et l’intégration (LEI) drucken

Art. 90 Obligation de collaborer

L’étranger et les tiers participant à une procédure prévue par la présente loi doivent collaborer à la constatation des faits déterminants pour son application. Ils doivent en particulier:

  • a. fournir des indications exactes et complètes sur les éléments déterminants pour la réglementation du séjour;
  • b. fournir sans retard les moyens de preuves nécessaires ou s’efforcer de se les procurer dans un délai raisonnable;
  • c. se procurer une pièce de légitimation (art. 89) ou collaborer avec les autorités pour en obtenir une.

  • Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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    Art. 90 Loi fédérale sur les étrangers et l’intégration (AIG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHUE220192NichtanhandnahmeStaatsanwaltschaft; Verfahren; Anschuldigung; Verfahren; Anzeige; Anzeige; Urteil; Handlung; Nichtanhandnahme; Kinder; Handlungen; Kanton; Kantons; Tochter; Person; Untersuchung; Aussage; Recht; Über; Kindern; Migrationsamt; Tatbestand; Beschwerdeführers; Gericht; Verdacht
    SHNr. 60/2018/31 Aufenthaltsbewilligung; Verhältnismässigkeit; Prüfung von Vollzugshindernissen im ausländerrechtlichen Bewilligungsverfahren - Art. 5 Abs. 2 BV, Art. 33 Abs. 3, Art. 62 Abs. 1 lit. e, Art. 83 Abs. 4 und 6 sowie Art. 96 AIG. Wird die ausländerrechtliche Bewilligung verweigert, prüft die zuständige Behörde zugleich auch die Wegweisung umfassend und hat bei ihrem Entscheid allfälligen Vollzugshindernissen nachzugehen (E. 2). Erforderlich ist eine konkrete Einzelfallprüfung, welche sowohl die Interessenabwägung im Rahmen der Verhältnismässigkeitsprüfung beschlägt, wie auch im Zuge der Prüfung allfälliger Vollzugshindernisse zu berücksichtigen ist. Wenn Wegweisungsvollzugshindernisse nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden können, hat die kantonale Behörde beim Staatssekretariat für Migration (SEM) ein Gesuch auf Anordnung der vorläufigen Aufnahme zu stellen (E. 4.5.3). Sozialhilfe; Beschwerdeführers; Interesse; Aufenthalts; Vollzugs; Sozialhilfeabhängigkeit; Vollzugshindernisse; Diabetes; Prüfung; Migration; Interessen; Wegweisung; Aufenthaltsbewilligung; Integration; Widerruf; Behörde; Schweiz; Person; Beeinträchtigung; Vorinstanz; Insulin; Bewilligung
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHVB.2020.00772nachträglicher Familiennachzug der 16-jährigen Tochter brasilianischer StaatsangehörigkeitBetreuung; Mutter; Familie; Recht; Brasilien; Vorinstanz; Aufenthalt; Verfahren; Heimat; Schweiz; Heimatland; Aufenthalts; Familiennachzug; Vater; Aufenthaltsbewilligung; Entscheid; Mitwirkungspflicht; Migrationsamt; Rekurs; Beschwerdegegner; Konflikt; Anspruch; Hinweis; Verbleib; Frist
    SOVWBES.2023.389-Schweiz; Aufenthalt; Türkei; Niederlassungsbewilligung; Aufenthalts; Lebens; Lebensmittelpunkt; Ausländer; Recht; Migrationsamt; Beschwerde; Verwaltungsgericht; Ausland; Schwester; Familie; Wiederzulassung; Frist; Wohnung; Wegweisung; Aufenthalte; Ehemann; Homepage; Erlöschen
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    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    F-1661/2018nach Auflösung der FamiliengemeinschaftAufenthalt; Schweiz; Akten; Aufenthalts; Beschwerdeführers; Aufenthaltsbewilligung; Recht; Verfügung; Urteil; Vorinstanz; Integration; Kanton; Basel; Verlängerung; Situation; Migration; Zustimmung; Kantons; Anspruch; Ausländer; Person; Bundesverwaltungsgericht; Bundesgericht; Wegweisung; Ehefrau; Beziehung
    F-499/2018Reisedokumente für ausländische Personen (Übriges)Reise; Vorinstanz; Ausstellung; Person; Gesuch; Identität; Staat; Schweiz; Bundesverwaltungsgericht; Verfügung; Behörde; Botschaft; Dokument; Behörden; Recht; Reisepass; Dokumente; Identitätskarte; Entscheid; Reisedokumente; Staatsangehörige; Vertretung; Personen; önliche

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Marc Spescha Kommentar Migrationsrecht2019