LDIP Art. 9 -

Einleitung zur Rechtsnorm LDIP:



Art. 9 LDIP dal 2025

Art. 9 Legge federale
sul diritto internazionale privato (LDIP) drucken

Art. 9

1 Se un’azione concernente lo stesso oggetto è già pendente all’estero tra le stesse parti, il tribunale svizzero sospende il procedimento laddove sia presumibile che il tribunale estero prenda, entro congruo termine, una decisione riconoscibile in Svizzera.

2 Determinante per la litispendenza in Svizzera è il momento del primo atto procedurale necessario all’introduzione dell’azione. A tal fine, basta l’apertura della procedura di conciliazione.

3 Il tribunale svizzero stralcia la causa dal ruolo appena gli sia presentata una decisione straniera riconoscibile in Svizzera.


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Art. 9 Legge federale sul diritto internazionale privato (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLC220023Ehescheidung (Art. 114 ZGB)Scheidung; Berufung; Vorinstanz; Verfahren; Verfahren; Recht; Scheidungsklage; Verfügung; Ergänzung; Scheidungsurteil; Parteien; Klage; Beklagten; Scheidungsverfahren; Entscheid; Eingabe; Gericht; Scheidungsurteils; Urteil; Russland; Verfahrens; Bezirksgericht; Anträge; Meilen; Begründung; Berufungskläger
ZHLC210008EhescheidungBerufung; Scheidung; Verfahren; Vorinstanz; Entscheid; Parteien; Deutschland; Schweiz; Rechtsmittel; Gericht; Kinder; Berufungsverfahren; Nebenfolgen; Zuständigkeit; Klage; Bezug; Beschluss; Beklagten; Publikation; Verfügung; Guthaben; Eingabe; Waldshut-Tiengen; Akten; Regel; Rechtsbegehren; Scheidungsverfahren
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGHG.2004.94Entscheid Art. 2 LugÜ (SR 0.275.11); Art. 2 und Art. 112 Abs. 1 IPRG (SR 291); Art. 14 Beklagten; Arbeitnehmer; Rechnung; Arbeitnehmerüberlassungsverträge; Recht; LugÜ; Klage; Vertrag; Über; Verfahren; Verrechnung; Ansprüche; Einzelfirma; Duplik; Fürstlichen; Landgericht; Betrag; Liechtenstein; Arbeitnehmerüberlassungsverträgen; Forderungen; Arbeitsvertrag; Rechnungen; Höhe; Quot; Leuenberger/; Fürstentum; ücklich
BSZB.2016.13 (AG.2016.620)ScheidungBerufung; Berufungskläger; Berufungsklägerin; Sorge; Berufungsbeklagte; Entscheid; Recht; Obhut; Berufungsbeklagten; Gericht; Scheidung; Mutter; Zuteilung; Zivilgericht; Appellationsgericht; Eltern; Verfahren; Vorinstanz; Schweiz; Basel-Stadt; Parteien; Zivilgerichts; Kindes; Kindswohl; Kontakt; Eingabe; Rechtsmittel; Dreiergericht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 III 623 (4A_242/2016)Art. 6 ZPO; Vereinbarungen betreffend die sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts. Im Anwendungsbereich des Klägerwahlrechts gemäss Art. 6 Abs. 3 ZPO kann die sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts nicht vorgängig vereinbart werden (E. 2).
Zuständig; Zuständigkeit; Gericht; Vereinbarung; Handelsgericht; Handelsregister; Klausel; Gerichtsstand; Handelsgerichts; Anwendungsbereich; Recht; Wahlrecht; Streit; Vereinbarungen; Parteien; Vorinstanz; Gerichtsstandsvereinbarung; Zivilprozessordnung; Streitigkeit; Bundesgericht; Wahlmöglichkeit; ünstigende
138 III 681 (4A_119/2012)Einrede der Schiedsgerichtsbarkeit; Kognition des staatlichen Gerichts bei der Beurteilung einer Schiedsvereinbarung (Art. 7 IPRG). Das staatliche Gericht, das eine Schiedsvereinbarung zugunsten eines Schiedsgerichts mit Sitz in der Schweiz zu beurteilen hat, darf und muss bloss summarisch prüfen, ob diese seine eigene Zuständigkeit ausschliesst (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 3.2). Anwendung auf den Fall, dass Uneinigkeit darüber besteht, ob sich die Schiedsvereinbarung auf die vor dem staatlichen Gericht geltend gemachten Ansprüche erstreckt (E. 3.3).
Regeste b
Auslegung einer Schiedsvereinbarung. Wenn eine Schiedsvereinbarung so formuliert ist, dass sie auch die sich "im Zusammenhang mit dem" Vertrag ergebenden Streitigkeiten erfassen soll, ist im Sinne des mutmasslichen Parteiwillens davon auszugehen, dass die Parteien alle Ansprüche, die sich aus dem vom Vertrag geregelten Sachverhalt ergeben oder diesen unmittelbar berühren, der ausschliesslichen Zuständigkeit des Schiedsgerichts zuweisen wollten (E. 4.4).
Schiedsvereinbarung; Schiedsgericht; Gericht; Ansprüche; Schiedsgerichts; Stiftung; Zuständigkeit; Recht; Vermögens; Auftrag; Parteien; Urteil; Schweiz; Prüfung; Vertrag; Kognition; Schiedseinrede; Vorinstanz; Rechtsprechung; Beauftragte; Auftraggeber; International; Beurteilung; Zusammenhang; Sinne; Auftraggeberin; Vermögensverwalterin