ZGB Art. 897 -

Einleitung zur Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 897 ZGB vom 2022

Art. 897 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 897 III. Bei Zah?lungs?unfähigkeit

1 Bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners hat der Gläubiger das Retentionsrecht auch dann, wenn seine Forderung nicht fällig ist.

2 Ist die Zahlungsunfähigkeit erst nach der Übergabe der Sache einge?treten oder dem Gläubiger bekannt geworden, so kann dieser die Retention auch dann ausüben, wenn ihr eine von ihm vorher übernom?mene Verpflichtung oder eine besondere Vorschrift des Schuldners entgegensteht.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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