CCS Art. 894 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 894 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 894 4. Contract da scadenza

Mintga cunvegna, tenor la quala il creditur duai daventar proprietari dal bain impegn , sch’el na survegn betg in pajament, è nunvalaivla.


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Art. 894 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRU130029Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege Beschwerde gegen ein Urteil des Präsidenten des Obergerichtes des Kantons Zürich vom 2. April 2013 (VO130050)Recht; Vorinstanz; Forderung; Obergericht; Rechtspflege; Darlehen; Fahrzeug; Aussichtslosigkeit; Eingabe; Huber; DIKE-Komm-ZPO; Gericht; Gesuch; Friedensrichteramt; Obergerichts; Sachverhalt; Anspruch; Urteil; Beklagten; Höhe; Schlichtungsverfahren; Voraussetzung; Beweismittel; Fahrzeugs; Verkehrswert; Bundesgericht; Kantons
ZHHG100102ForderungSchaden; Darlehen; Darlehens; Aktien; Beklagte; Beklagten; Vertrag; Pfand; Schadens; Schadenersatz; Gewinn; Parteien; Verkauf; Vertrags; Differenz; Recht; Hotel; Verkäufer; Beschaffung; Erwerb; Geschäft; Klage; Beschaffungs; Gericht; Pfandobjekte; Preis
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO130071Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRecht; Rechtspflege; Gesuch; Schlichtungsverfahren; Obergericht; Obergerichts; Verfahren; Fahrzeug; Kanton; Einkommen; Darlehen; Kantons; Obergerichtspräsident; Person; Beurteilung; Gericht; Beleg; Hauptsache; Darlehens; Friedensrichteramt; Anspruch; Mittellosigkeit; Notbedarf; Verhältnisse; Mitwirkungspflicht; Rechtsbeistand; Gemeinde; Bestellung; Rechtsbeistandes; ändig
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
SchmidBasler ZGB II2019
-Basler Kommentar Zivilgesetzbuch II2007