ZGB Art. 894 -

Einleitung zur Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 894 ZGB vom 2022

Art. 894 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 894 4. Verfalls??vertrag

Jede Abrede, wonach die Pfandsache dem Gläubiger, wenn er nicht befriedigt wird, als Eigentum zufallen soll, ist ungültig.


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Art. 894 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRU130029Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege Beschwerde gegen ein Urteil des Präsidenten des Obergerichtes des Kantons Zürich vom 2. April 2013 (VO130050)Recht; Vorinstanz; Forderung; Obergericht; Rechtspflege; Darlehen; Fahrzeug; Aussichtslosigkeit; Eingabe; Huber; DIKE-Komm-ZPO; Gericht; Gesuch; Friedensrichteramt; Obergerichts; Sachverhalt; Anspruch; Urteil; Beklagten; Höhe; Schlichtungsverfahren; Voraussetzung; Beweismittel; Fahrzeugs; Verkehrswert; Bundesgericht; Kantons
ZHHG100102ForderungSchaden; Darlehen; Darlehens; Aktien; Beklagte; Beklagten; Vertrag; Pfand; Schadens; Schadenersatz; Gewinn; Parteien; Verkauf; Vertrags; Differenz; Recht; Hotel; Verkäufer; Beschaffung; Erwerb; Geschäft; Klage; Beschaffungs; Gericht; Pfandobjekte; Preis
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO130071Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRecht; Rechtspflege; Gesuch; Schlichtungsverfahren; Obergericht; Obergerichts; Verfahren; Fahrzeug; Kanton; Einkommen; Darlehen; Kantons; Obergerichtspräsident; Person; Beurteilung; Gericht; Beleg; Hauptsache; Darlehens; Friedensrichteramt; Anspruch; Mittellosigkeit; Notbedarf; Verhältnisse; Mitwirkungspflicht; Rechtsbeistand; Gemeinde; Bestellung; Rechtsbeistandes; ändig
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
SchmidBasler ZGB II2019
-Basler Kommentar Zivilgesetzbuch II2007