CPP Art. 89 - Disposizioni generali

Einleitung zur Rechtsnorm CPP:



Art. 89 CPP dal 2023

Art. 89 Codice di procedura penale (CPP) drucken

Art. 89 Sezione 7: Termini e date d’udienza Disposizioni generali

1 I termini legali sono improrogabili.

2 Nel procedimento penale non vi sono ferie giudiziarie.


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Art. 89 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE230216NichtanhandnahmeBeschwerdegegner; Staatsanwaltschaft; Nichtanhandnahme; Recht; Verfahren; Anzeige; Bundesgericht; Verhalten; Verfügung; Nichtanhandnahmeverfügung; E-Mail; Anzeige; Beschwerdegegners; Akten; Gemeinde; Drohung; Beschwerdeführers; Frist; Bundesgerichts; Beschwerdeverfahren; Anschuldigung; Rechtspflege; Entscheid; Verfahren; Polizei; Sachverhalt; Kantons
ZHUE210183NichtanhandnahmeStaatsanwaltschaft; Nichtanhandnahme; Urteil; Rechtsmittel; Frist; Desinfektionsmittel; Aussagen; Eingabe; Untersuchung; Rechtsvertreter; Frist; Untersuch; Beweis; Entscheid; Beschwerdefrist; Beschwerdeschrift; Zürich-Sihl; Begründung; Eröffnung; Verfahren; Rücksprache; Anträgen; Wiederherstellung; Verfügung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVR140003Rekurs gegen VerrechnungsanzeigeRekurs; Rekurrent; Verwaltungs; Rekurrenten; Obergericht; Rekursgegnerin; Verfahren; Kantons; Verfahrens; Prozessentschädigung; Verrechnung; Recht; Verfahren; Verwaltungskommission; Verfügung; Prozessentschädigungen; Obergerichts; Höhe; Forderung; Kommentar; Bundesgericht; Oberrichter; Gerichtsschreiberin; Beschluss; Verfahrenskosten; Zentrale; Inkassostelle; Mitteilung; /Röhl; Verwaltungsrechtspflegegesetz
SOBKBES.2024.58-Recht; Staat; Staatsanwaltschaft; Eingabe; Beschuldigte; Rechtsmittel; Bundesgericht; Beschwerdekammer; Rechtsanwalt; Entscheid; Nichtanhandnahmeverfügung; Bundesgerichts; Parteien; Frist; Beschwerdeschrift; Verfahren; Obergericht; Solothurn; Beschuldigten; Urteil; Instanz; Severin; Bellwald; Kantons; Rechtsprechung; Begründung; Verfahrens; Frist
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 IV 5 (6B_310/2016)Art. 9 BV, Art. 3 Abs. 2 und Art. 91 Abs. 5 StPO; Einhaltung der Frist für eine Zahlung an eine Strafbehörde. Wird die Sicherheitsleistung bei einer Post- oder Banküberweisung nicht innert der angesetzten Frist der Strafbehörde gutgeschrieben, muss diese den Vorschusspflichtigen zum Nachweis auffordern, dass der Betrag am letzten Tag der Frist seinem Post- oder Bankkonto in der Schweiz belastet wurde (E. 2). Sicherheit; Frist; Sicherheitsleistung; Vorinstanz; Postoder; Bankkonto; Schweiz; Recht; Zahlung; Behörde; Betrag; Belastung; Obergericht; édure; Schweizerische; Kantons; Rechtsmittel; Verfügung; Rechtzeitigkeit; MOREILLON/PAREIN-REYMOND; énale; Prozessordnung; RIEDO; Hinweis; Konto; Verfahren; Beweis; Auszug; Urteil; Oberstaatsanwaltschaft
125 III 401Art. 156 ZGB i.V.m. Art. 275 ZGB und Art. 315a ZGB; Art. 53 OR und Art. 2 ÜbBest.BV; Zuständigkeit des Scheidungsrichters. An bestehende Kindesschutzmassnahmen und Anordnungen über den persönlichen Verkehr ist der Scheidungsrichter nicht gebunden, wenn sich seit Erlass der betreffenden Verfügungen die Verhältnisse geändert haben (E. 2b). Für die Regelung des persönlichen Verkehrs ist er auch dort sachlich zuständig, wo er beiden Ehegatten die elterliche Gewalt entzieht (E. 2c). Er missachtet den Vorrang des Bundesrechts nicht dadurch, dass er ohne Rücksicht auf ein vorausgegangenes Straferkenntnis die Frage eines Missbrauchs des Scheidungskinds abklärt (E. 3). Kindes; Gericht; Scheidung; Kindesschutzmassnahme; Zuständig; Zuständigkeit; Kindesschutzmassnahmen; Verkehr; Ziffer; Richter; Behörde; Urteil; Gewalt; Behörden; Richters; Scheidungsrichter; Regelung; Verfahren; Vormundschaft; Vormundschaftsbehörde; Anordnung; Verhältnisse; Obergericht; Kinder; Tochter; Bundesgericht; Gerichts; Anordnungen

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BV.2024.6, BP.2024.47Urteil; Bundes; Entschädigung; Recht; Berufung; Gerichts; Verfahren; Verteidigung; Berufungsverfahren; Bundesstrafgerichts; Honorar; Bundesgericht; Kammer; Apos;; Verfahren; Entscheid; Beschwerdekammer; Akten; Aufwand; Kanton; Rechtsmittel; Bundesgerichts; Gericht; Anspruch; Notwehr; Kantons; Bemühungen
BB.2023.172Rechtsmittel; Beschwerdekammer; Frist; Bundesanwaltschaft; Nichtanhandnahmeverfügung; Bundesstrafgerichts; Entscheid; Anforderungen; Tribunal; Eingabe; Gerichtsschreiber; Verfahren; Einsprache; Begründung; StBOG; Entscheide; Person; Rechtsmittelinstanz; Verbesserung; Rechtsmittelbelehrung; Gerichtsgebühr; énal; édéral; Tribunale; Geschäftsnummer:; Beschluss