BPR Art. 89 - Aufhebung von Bundesgesetzen
Einleitung zur Rechtsnorm BPR:
Das Bundesgesetz über die politischen Rechte regelt die politische Partizipation der Bürger in der Schweiz, einschliesslich des Wahlrechts und Stimmrechts auf Bundesebene. Es enthält Bestimmungen zur Organisation von Wahlen und Abstimmungen, zur Zulassung von Parteien und Kandidaten sowie zur Ausübung politischer Rechte, um die demokratische Legitimation der politischen Entscheidungsprozesse zu gewährleisten und die Bürgerbeteiligung zu stärken. Das Gesetz ist ein wichtiges Instrument zur Sicherung der demokratischen Grundprinzipien und trägt zur Stabilität und Legitimität des politischen Systems in der Schweiz bei.
Art. 89 BPR vom 2022
Art. 89 Aufhebung von Bundesgesetzen
Es werden aufgehoben:a. das Bundesgesetz vom 19. Juli 1872 (1) betreffend die eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen;b. das Bundesgesetz vom 17. Juni 1874 (2) betreffend Volksabstimmung über Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse;c. das Bundesgesetz vom 23. März 1962 (3) über das Verfahren bei Volksbegehren auf Revision der Bundesverfassung (Initiativengesetz);d. das Bundesgesetz vom 25. Juni 1965 (4) über die Einführung von Erleichterungen der Stimmabgabe an eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen;e. das Bundesgesetz vom 8. März 1963 (5) über die Verteilung der Abgeordneten des Nationalrates unter die Kantone;f. das Bundesgesetz vom 14. Februar 1919 (6) betreffend die Wahl des Nationalrates.
(1) [BS 1 157; [AS 1952 69], [1966 849 ]Art. 9, [1971 1365]]
(2) [BS 1 173; [AS 1962 789 ]Art. 11 Abs. 3]
(3) [[AS 1962 789]]
(4) [[AS 1966 849]]
(5) [[AS 1963 419]]
(6) [BS 1 180; [AS 1975 601 ][710]]
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.