AIG Art. 89 - Besitz eines gültigen Ausweispapiers

Einleitung zur Rechtsnorm AIG:



Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Einreise, den Aufenthalt und die Integration von Ausländern in der Schweiz regelt. Es trat 2008 in Kraft und ersetzt das frühere Ausländergesetz. Das AIG legt die Bedingungen für die Einreise von Ausländern fest, wie Visumspflicht und Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen, sowie deren Rechte und Pflichten während ihres Aufenthalts, einschliesslich Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Sozialleistungen. Zudem enthält das Gesetz Bestimmungen zur Förderung der Integration von Ausländern in die schweizerische Gesellschaft, wie Sprachkurse und Integrationsprogramme.

Art. 89 AIG vom 2025

Art. 89 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) drucken

Art. 89 Pflichten der Ausländerinnen und Ausländer, der Arbeitgeber und der Dienstleistungsempfänger Besitz eines gültigen Ausweispapiers

Die Ausländerinnen und Ausländer müssen während ihres Aufenthaltes in der Schweiz im Besitz eines gültigen, nach Artikel 13 Absatz 1 anerkannten Ausweispapiers sein.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 89 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GLOG.2019.00006-Beschuldigte; U-act; Beschuldigten; Kanton; Ausgrenzung; Freiheit; Sinne; Schweiz; Freiheitsstrafe; Recht; Kantons; Aufenthalt; Glarus; Berufung; Ausgrenzungsverfügung; Gelds; Geldstrafe; Täter; Verfahren; Gericht; Aufenthalts; Schuld; Gericht; Delikt; Sachbeschädigung

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2022.57-Aufenthalt; Schweiz; Aufenthalts; Beschwerde; Portugal; Aufenthaltsbewilligung; Ausländer; Beschwerdeführer; Ausweispapier; Reisedokument; Verwaltungsgericht; Verlängerung; Frist; Beschwerdeführers; Recht; EU/EFTA; Beschaffung; Behörden; Niederlassungsbewilligung; Wegweisung; Migrationsdienst; Gesuch; Erteilung; Mitwirkung
SOVWBES.2020.236-Aufenthalt; Identität; Aufenthalts; Recht; Ausländer; China; Ausweis; Ethnie; Schweiz; Migration; Kanton; Vorbereitung; Heirat; Ausweispapier; Person; Verwaltungsgericht; Aufenthaltsbewilligung; Personen; Reisedokument; Urteil; Migrationsamt; Volksrepublik; Eheschliessung; Schriftenlosigkeit
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