Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) Art. 88

Zusammenfassung der Rechtsnorm ZPO:



Die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln und Verfahren für Zivilprozesse in der Schweiz festlegt, wie z.B. Streitigkeiten über Verträge, Schadensersatzansprüche oder Familienrecht. Sie regelt die Zuständigkeit der Gerichte, den Ablauf des Verfahrens, die Beweisführung, die Urteilsfindung und die Vollstreckung von Urteilen, um den Parteien ein faires Verfahren zu gewährleisten und Rechtsansprüche durchzusetzen. Die ZPO ist ein wichtiges Instrument zur Regelung von Streitigkeiten und zur Sicherung der Rechtsordnung in der Schweiz.

Art. 88 ZPO vom 2025

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Art. 88 Feststellungsklage

Mit der Feststellungsklage verlangt die klagende Partei die gerichtliche Feststellung, dass ein Recht oder Rechtsverhältnis besteht oder nicht besteht.


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Art. 88 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNG230010Aufhebung MietzinshinterlegungBerufung; Beklagten; Parteien; Mietzins; Heizung; Vorinstanz; Dispositiv-Ziff; Gericht; Vormerk; Mietzinse; Gutachten; Funktionstüchtigkeit; Entscheid; Beweis; Bülach; Ziffer; Verfahren; Vergleich; Urteil; Gerichtskasse; Rechtsmittel; Mietgericht; Bezirksgerichts; Dispositiv-Ziffer; Feststellung; Ventilantrieb; Gutachter; Massnahme; Berufungskläger
ZHHG210212ForderungFahrzeug; Daten; Reparatur; Beweis; Klägers; Versicherung; Beklagten; Reparaturkosten; Schaden; Schweiz; Klage; Fehler; Geschwindigkeit; Partei; Unfall; Ersatz; Zeitwert; Ziffer; Parteien; Forderung; Fahrzeugs; Gericht; Recht; Privatgutachten; Anspruch; Leasing; Schadens; ändlich
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO150060Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeGesuch; Gesuchsteller; Recht; Forderung; Forderungen; Rechtspflege; Daten; Obergericht; Feststellung; Friedensrichteramt; Betreibung; Obergerichts; Person; Entscheid; Obergerichtspräsident; Einträge; Verfahren; Gläubiger; Datenbank; Schlichtungsverfahren; Parteien; Feststellungsklage; Klage; Datenbanken; Gewährung; Gericht; Anspruch; Interesse
ZHVO130166Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRechtspflege; Gesuch; Schlichtungsverfahren; Verfahren; Rechtsbeistand; Obergericht; Bestellung; Rechtsbeistandes; Betreibung; Stadt; Gericht; Anspruch; Gesuchs; Forderung; Feststellung; Obergerichts; Entscheid; Beurteilung; Klage; Kanton; Obergerichtspräsident; Feststellungsklage; Person; Einkommen; Zivilprozessordnung; Akten; Hauptsache; Kantons
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Oberhammer ZPO2021
Spühler, SchweizerBasler Kommentar Schweizerische Zivilprozessordnung2017