ZGB Art. 866 -

Einleitung zur Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Der Art. 866 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2025 nicht aufgenommen.

Art. 866 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRKSK-10-51provisorische RechtsöffnungSchuld; Recht; Schuldner; Schuldbrief; Forderung; Zahlung; Zahlungsbefehl; Rechtsöffnung; Kündigung; SchKG; Betreibung; Pfand; Drittpfandeigentümer; Gläubiger; Hypothekarverträge; Zustellung; Drittpfandeigentümerin; Kommentar; Schuldbriefforderung; Verwaltungsrat; Zahlungsbefehls; Staehlin; Sicherung; Bezirksgericht; Betrag; Zeitpunkt; Grundpfand; Grundverhältnis
GRKSK-10-52provisorische RechtsöffnungSchuld; Recht; Schuldner; Schuldbrief; Forderung; Zahlung; Zahlungsbefehl; Rechtsöffnung; Kündigung; SchKG; Betreibung; Pfand; Drittpfandeigentümer; Gläubiger; Zustellung; Drittpfandeigentümerin; Kommentar; Schuldbriefforderung; Verwaltungsrat; Zahlungsbefehls; Staehlin; Hypothekarverträge; Sicherung; Grundstück; Bezirksgericht; Betrag; Zeitpunkt; Grundpfand