StGB Art. 86 -

Einleitung zur Rechtsnorm StGB:



Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.

Art. 86 StGB vom 2025

Art. 86 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 86 Bedingte Entlassung. a. Gewährung

1 Hat der Gefangene zwei Drittel seiner Strafe, mindestens aber drei Monate verbüsst, so ist er durch die zuständige Behörde bedingt zu entlassen, wenn es sein Verhalten im Strafvollzug rechtfertigt und nicht anzunehmen ist, er werde weitere Verbrechen oder Vergehen begehen.

2 Die zuständige Behörde prüft von Amtes wegen, ob der Gefangene bedingt entlassen werden kann. Sie holt einen Bericht der Anstaltsleitung ein. Der Gefangene ist anzuhören.

3 Wird die bedingte Entlassung verweigert, so hat die zuständige Behörde mindestens einmal jährlich neu zu prüfen, ob sie gewährt werden kann.

4 Hat der Gefangene die Hälfte seiner Strafe, mindestens aber drei Monate verbüsst, so kann er ausnahmsweise bedingt entlassen werden, wenn ausserordentliche, in der Person des Gefangenen liegende Umstände dies rechtfertigen.

5 Bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe ist die bedingte Entlassung nach Absatz 1 frühestens nach 15, nach Absatz 4 frühestens nach zehn Jahren möglich.


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Art. 86 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB230096Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz etc.Beschuldigte; Asservat; Beschuldigten; Droge; Drogen; Betäubungsmittel; Kokain; Lande; Landes; Landesverweisung; Gramm; Recht; Vorinstanz; Sinne; BetmG; Staat; Verteidigung; Staatsanwalt; Lager; Freiheit; Staatsanwaltschaft; Freiheitsstrafe; Hinweis; Beweis; Handel; Gericht; Hinweise; Anklage
ZHSB210368Vorsätzliche Tötung etc.Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Privatklägerin; Aussage; Vorinstanz; Recht; Sinne; Aussagen; Ketamin; Urteil; Beschwerdegegner; Schuld; Berufung; Massnahme; Dossier; Verfahren; Schuldfähigkeit; Gutachter; Entscheid; Dispositiv; Gutachten; Ausführungen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2023.00549bedingte Entlassung auf den Zweidritteltermin hin Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug auf den Zweidritteltermin hin (E. 2). Die Rekursinstanz legte ausführlich und nachvollziehbar dar, dass die Legalprognose des Strafgefangenen insgesamt negativ ausfällt und die Risikoeinschätzung für künftige Straftaten unter Berücksichtigung aller Umstände für eine Fortsetzung des Strafvollzugs bzw. gegen eine vorzeitige Entlassung unter Anordnung von Bewährungshilfe und weiteren Auflagen spricht (E. 3). Die dagegen gerichteten Vorbringen des Strafgefangenen verfangen nicht (E. 4). Abweisung.   Stichworte: ANORDNUNG IM STRAF- UND MASSNAHMENVOLLZUGBeschwerdeführers; Entlassung; Vollzug; Vorinstanz; Freiheit; Ehefrau; Beziehung; Urteil; Persönlichkeit; Risiko; Lebens; Gewalt; Freiheitsstrafe; Dispositivziffer; Bewährung; Justiz; Bewährungs; Recht; Vollzug; Urteil; Kanton; Verhalten; Vollzugs; Legalprognose; Drogen
ZHVB.2020.00680Bedingte Entlassung (Art. 86 StGB): Ungünstige Legalprognose trotz Arbeitsstelle.Entlassung; Recht; Beschwerdeführers; Vollzug; Bericht; Legalprognose; Vollzug; Vollzugs; Vorinstanz; Akten; Verfahren; Delinquenz; Schweiz; Beurteilung; AFA-Bericht; Kantons; Betäubungsmittel; Justiz; Urteil; Verfügung; Verhalten; Anhörung; Obergericht; Tataufarbeitung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 IV 179 (1B_116/2019)Art. 31 Abs. 3 BV, Art. 5 Ziff. 3 EMRK, Art. 212 Abs. 3 StPO; Verhältnismässigkeit der Haftdauer. Das Verhältnismässigkeitsprinzip verlangt von den Strafbehörden, bei der Prüfung der Haftdauer umso vorsichtiger zu sein, je mehr sich diese der zu erwartenden Freiheitsstrafe nähert. Entscheidend ist jedoch nicht allein das Verhältnis der erstandenen Haftdauer zur zu erwartenden Freiheitsstrafe (E. 3). Freiheitsstrafe; Urteil; Entlassung; Haftdauer; Bundesgericht; Verhältnis; Vollzug; Hinweisen; Möglichkeit; Verhältnismässigkeit; Sicherheitshaft; Berufung; Staatsanwaltschaft; Schaffhausen; Untersuchungs; Landes; Rechtsmittelverfahren; Zeitpunkt; Kantons; Sachen; Betäubungsmittelgesetz; Gesuch; Obergericht; Verfahrens; Vierteln; Rechtsprechung; Landesverweisung
143 IV 160 (6B_73/2017)Art. 31 Abs. 1 BV; Art. 212, 221 und 236 StPO; vorzeitiger Straf- und Massnahmevollzug, Haftentlassungsgesuch. Der vorzeitige Strafvollzug bezieht sich allein auf den Vollzug der Untersuchungs- und Sicherheitshaft. Rechtstitel für den damit verbundenen Freiheitsentzug ist nicht die zu erwartende Freiheitsstrafe, sondern die strafprozessuale Haft (E. 2.1). Stellt die beschuldigte Person, die ihre Einwilligung zum vorzeitigen Strafvollzug erteilt hat, ein Entlassungsgesuch, sind die gesetzlichen Haftgründe nach den Bestimmungen über die Anordnung von Untersuchungs- oder Sicherheitshaft zu prüfen (E. 2.3 und 4). Urteil; Vollzug; Freiheit; Verfahren; Vollzug; Entlassung; Untersuchungs; Flucht; Freiheitsstrafe; Person; Vorinstanz; Verfahrens; Antritt; Haftentlassung; Sicherheit; Sicherheitshaft; Massnahme; Sachen; Haftentlassungsgesuch; Freiheitsentzug; Staatsanwaltschaft; Haftgr; Fluchtgefahr; Kantons; Einwilligung; Anordnung; Obergericht; Gerichts; Voraussetzung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-2919/2016EinreiseverbotEinreise; Einreiseverbot; Recht; Sicherheit; Schweiz; Gericht; Bundes; Beschwerdeführers; Begründung; Interesse; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Recht; Verhalten; Entscheid; Basel; Vorinstanz; Gefahr; Basel-Stadt; Kinder; Urteil; Behörde; Einreiseverbots; Kanton; Gefährdung; ändig

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2024.59Verfahren; Gesuch; Kammer; Verfahrens; Verfahrenskosten; Urteil; Gesuchsteller; Berufung; Erlass; Urteils; Berufungskammer; Apos;; Bundesstrafgerichts; Entscheid; Vollzug; Stundung; Schulden; Gericht; Forderung; Verlustscheine; Basel-Stadt; Bundesanwaltschaft; Betreibungen; Kanton; Person; Gesamtbetrag; Verhältnisse
SK.2018.72Gesuch um Stundung der Verfahrenskosten (Art. 425 StPO)Gesuch; Gesuchsteller; Verfahren; Kammer; Verfahrenskosten; Urteil; Bundesstrafgericht; Entscheid; Vollzug; Bundesstrafgerichts; Gericht; Stundung; Forderung; Urteils; Ziffer; Dispositiv; Tribunal; Vorsitz; Freiheitsstrafe; Verhältnisse; Eidgenossenschaft; Dispositivs; Einrede; Verjährung; Bundesanwaltschaft; Arbeitsentgelt; Gerichtsschreiber; Justizvollzugsanstalt

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Stefan Trechsel, Peter, SchweizerPraxis Schweizerisches Strafgesetzbuch2021
Koller, Trechsel, Wohlers, Pieth Hand, 4. Auflage , Art.862020