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Obligationenrecht (OR)

Art. 86 OR vom 2024

Art. 86 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 86 Bei mehreren Schulden a. Nach
Erklärung des Schuldners oder des Gläubigers

1 Hat der Schuldner mehrere Schulden an denselben Gläubiger zu bezahlen, so ist er berechtigt, bei der Zahlung zu erklären, welche Schuld er tilgen will.

2 Mangelt eine solche Erklärung, so wird die Zahlung auf diejenige Schuld angerechnet, die der Gläubiger in seiner Quittung bezeichnet, vorausgesetzt, dass der Schuldner nicht sofort Widerspruch erhebt.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 86 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPP230035ForderungBeschwerde; Vorinstanz; Beklagten; Urteil; Zahlung; Forderung; Verfügung; Restschuld; Partei; Gericht; Tabelle; Klägers; Verfahren; Entscheid; Position; Schuld; Duplik; Beilage; Klage; Schulden; Bezirksgericht; Affoltern; Betrag; Positionen; Vorinstanzliche; Obergericht; Parteien; Reichte; Stellungnahme; Eingabe
ZHRT220115RechtsöffnungGesuch; Suchsteller; Gesuchsteller; Gesuchsgegner; Recht; Beschwerde; Darlehen; Rechtsöffnung; Vorinstanz; Schuld; Vereinbarung; Parteien; Verfahren; Darlehensvertrag; Gültig; Gesuchstellers; Akten; Verfügung; Forderung; Gesuchsgegners; Unentgeltliche; Rechtspflege; Entscheid; Beschwerdeverfahren; Urteil; Verfahren; Betreibung; Nichtig; Provisorisch; Gericht
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGAHV 2012/8 und KZL 2012/1Entscheid Art. 52 AHVG, Art. 47 lit. d aKZG. Schadenersatzverfahren. Haftung eines Verwaltungsratsmitglieds für entgangene bundesrechtliche und kantonalrechtliche Beiträge bejaht. Keine Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 5. August 2013, AHV 2012/8 und KZL 2012/1).
SGAVI 2007/112Entscheid Art. 52 AVIG. Werden in den letzten vier Monaten des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber Zahlungen an den Arbeitnehmer getätigt, ohne dass diese einer bestimmten Monatslohnforderung zugewiesen wurde oder zugeordnet werden kann, so kann dieser Betrag zur Begleichung einer früher fällig gewordenen Forderung gemäss Art. 87 OR verwendet werden (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 2. April 2008, AVI 2007/112).
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 254 (4A_26/2017)Art. 86 ZPO; Teilklage; Streitgegenstand; Bestimmtheit des Rechtsbegehrens. Der Kläger kann einen quantitativen Teil seines gesamten aus einer Körperverletzung sich ergebenden Schadens einklagen (E. 3). Schaden; Recht; Klage; Klage; Schadens; Lebenssachverhalt; Genugtuung; Rechtsbegehren; Schadensposition; Körperverletzung; Unfall; Teilklage; Klagt; Unterschiedlich; Streitgegenstand; Schadenspositionen; Fahrzeug; Handelsgericht; Unterschiedliche; Ehefrau; Schadenersatz; Bezahlen; Erwerbsausfall; Aufl; [Hrsg]; Objektiv; Urteil; Ziffer; Alter; Schweizerische
142 III 683 (4A_99/2016)Art. 86 und 90 ZPO; Teilklage, objektive Klagenhäufung, Bestimmtheit des Rechtsbegehrens. Die Kombination von Teilklage und objektiver Klagenhäufung ist eine Frage des genügend bestimmten Rechtsbegehrens, nicht der Substanziierung (E. 4). Genügende Bestimmtheit des Rechtsbegehrens, wenn mehrere Ansprüche in einer Teilklage gehäuft werden, ohne dass dabei angegeben wird, in welcher Reihenfolge und/oder in welchem Umfang sie geltend gemacht werden (E. 5)?
Beschwerde; Klage; Rechtsbegehren; Teilklage; Ansprüche; Beschwerdegegner; Zivilprozessordnung; Schweizerische; Urteil; Klagenhäufung; Klagt; Objektive; Anspruch; Materielle; Präzisierung; Aufl; Reihenfolge; Bestimmtheit; Substanziierung; Schweizerischen; Bundesrecht; Prozessuale; DROESE; Iudicata; SUTER; Partei; Beschwerdeführerin; Bundesgericht; Klagte; Beschwerdegegners

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-1683/2021EmolumentsEntre; Prise; Repris; Reprise; Redevance; Entreprise; Consid; Sujet; Chiffre; D’affaire; Assujetti; Fédéral; D’affaires; L’art; Radio; Qu’il; L’art; Prises; Courant; Recourant; D’un; Télévision; Entreprises; être; Autorité; Période; Cours; Comme; Cembre; Décembre
C-4387/2019Beitragsverfügung der AuffangeinrichtungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Tilgung; Tilgungsplan; Betreibung; B-act; Beitrags; Zahlung; Beilage; Recht; Schuld; Verfügung; Höhe; Bundes; Beiträge; Auffangeinrichtung; Betrag; Beitragsverfügung; Forderung; Geleistet; Verzug; Bundesverwaltungsgericht; Verzugszins; Rechnung; Rechtsvorschlag; Arbeitgeber; Urteil; Verfahren

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2020.5Gesuch um Erlass der Verfahrenskosten und der Ersatzforderung (Art. 425 StPO)Gesuch; Gesuchsteller; Verfahren; Zahlung; Urteil; Ersatz; Ersatzforderung; Verfahrens; Raten; Monatlich; Verfahrenskosten; Urteils; Ratenzahlung; Monatliche; Bundesanwaltschaft; Ratenzahlungen; Situation; Hypothek; Eingabe; Betrag; Finanziell; Gesuchstellers; Rechtsvertreter; Finanzielle; Urteilsdispositiv; Monatlichen; Erlass
BP.2020.37Prolongation de la détention provisoire (art. 227 en lien avec l'art. 222 CPP); rejet de la demande de libération de la détention provisoire (art. 228 en lien avec l'art. 222 CPP). Défense d'office dans la procédure de recours (art. 132 al. 1 let. b CPP).
D?tention; Fausse; P?nal; F?d?ral; Pr?venu; Recourant; Cours; ?tre; Recours; Proc?dure; ?t?; Avoir; Venus; Coupure; Dossier; D?cision; Pr?venus; Fausses; il; Consid; Novembre; Circulation; Peine; Coupures; P?nale; Monnaie; Aires

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
WeberBerner Kommentar Obligationenrecht2005
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