Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG)

Zusammenfassung der Rechtsnorm AHVG:



Das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) regelt die staatliche Alters- und Hinterlassenenversicherung in der Schweiz. Es legt die Voraussetzungen für den Bezug von Renten fest, regelt die Höhe und Berechnung dieser Renten und finanziert die Versicherung durch Beiträge von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und dem Staat. Das Gesetz dient der Existenzsicherung älterer Menschen und Hinterbliebener und trägt zur sozialen Sicherheit in der Schweiz bei.

Der Art. 85b AHVG wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2025 nicht aufgenommen.

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-810/2024BeiträgeBundesverwaltungsgericht; Frist; Verfahren; Verfahrenskosten; Schweiz; Vorinstanz; BVGer-act; Parteien; Schweizerische; Einsprache; Kostenvorschuss; Einzelrichter; Christoph; Rohrer; Gerichtsschreiberin; Nadja; Francke; Ausgleichskasse; Eintretensvoraussetzungen; Einspracheentscheid; Verfügung; Beschwerdeverfahren; Bundesgesetzes; Beiträge; Höhe; Bundesblatt; Parteientschädigung; Entscheid; Bundesgericht; Beweismittel
C-553/2024RenteVerfügung; BVGer; SAK-act; BVGer-act; Vorinstanz; Anspruch; Verfahren; Parteien; Hinterlassenen; Bundesverwaltungsgericht; Sozialversicherung; Einsprache; Schweiz; Urteil; Scheidung; Witwen; Serbien; Schweizerische; Einspracheentscheid; Akten; Hinterlassenenrente; Zeitpunkt; Verwaltung; Sachverhalt; Schweizerischen; Ex-Ehemann; Eingang:; Sozialversicherungsabkommen; Entscheid