Code civil suisse (CC) Art. 855

Zusammenfassung der Rechtsnorm CC:



Art. 855 CC de 2025

Art. 855 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 855 Radiation

La cédule hypothécaire sur papier ne peut être radiée du registre avant la cancellation ou l’annulation judiciaire du titre.


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Art. 855 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPF230048KraftloserklärungSchuld; Berufung; Schuldbrief; Berufungsklägerin; Vorinstanz; Schuldbriefs; Gläubiger; Kraftloserklärung; Schuldner; Kammer; Gericht; Besitz; Berufungsverfahren; Voraussetzung; Namensschuldbrief; Niveau; Papier-Namensschuldbrief; Einzelgericht; Voraussetzungen; Verfügung; Verfahren; -strasse; Grundstück; Gesuch
ZHRB180020Aberkennung (unentgeltliche Rechtspflege, Sicherheitsleistung)Schuld; Schuldbrief; Grund; Recht; Schuldbriefe; Beklagten; Liegenschaft; Renten; Parteien; Klägern; Vorinstanz; Sicherheit; Rechtspflege; Grundforderung; Freizügigkeitsleistungen; Sicherstellung; Rentendeckungskapital; Sicherung; Forderung; Schuldbriefforderung; Gericht; Liegenschaften; Parteientschädigung; Beschwerde; Pfändung; Zahlung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
134 III 71 (5A_481/2007)Art. 82 Abs. 1 SchKG; Schuldbrief als provisorischer Rechtsöffnungstitel. In der Betreibung auf Grundpfandverwertung ist der Schuldbrief Rechtsöffnungstitel für das Grundpfandrecht und auch für die Grundpfandforderung, soweit der betriebene Schuldner im Titel aufgeführt ist (E. 3). Recht; Rechtsöffnung; Schuldbrief; Grundpfandforderung; Rechtsöffnungstitel; Grundpfandrecht; Schuldner; STAEHELIN; Betreibung; Grundpfandverwertung; Erwägungen; Entscheid; Forderung; Obergericht; Bundesrecht; Darlehens; STÜCHELI; Schuldbriefe; Urteil; Grundforderung; Rechtskraft; Amtes; Gläubiger; Element; Zivilsachen
114 II 258Art. 855 Abs. 1 ZGB und Art. 116 Abs. 1 OR. Trotz Novation gehen die dem Schuldner aus dem Grundgeschäft zustehenden Einreden nicht vollständig unter. Beruht die alte Verpflichtung auf einem Werkvertrag, kann der Besteller als Schuldner dem Unternehmer als Gläubiger gemäss Art. 872 ZGB insbesondere die Einreden aus Werkmängelgewährleistung entgegenhalten. Mercedes; été; Arrêt; édule; écaire; Tribunal; édéral; Extrait; éforme; Schuldner; Einreden; état; Exécution; éfection; écutés; Expert; éhicule; ération; éfenderesse; Entre; ébiteur; éancier; LEEMANN; WIELAND; Ouvrage; Urteilskopf; Regeste; Novation; Grundgeschäft; ändig

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SN.2009.2Aufhebung der Beschlagnahme (Art. 65 BStP)Bundes; Schuldbrief; Depot; Verurteilte; Kammer; Gesuch; Entscheid; Liegenschaft; Beschlagnahme; Gericht; Bundesstrafgericht; Bundesanwaltschaft; Eigentümer; Eigentum; Deposite; Verurteilten; Besitz; Tribunal; Depots; Depositen; Apos;; Erbengemeinschaften; Ersatzforderung; Kredit; Gesuchs; Sinne; Sicherheit; Pfand; Drittbetroffenen