Art. 852 Rechte und Pflichten der Genossenschafter
1 Die Statuten können vorschreiben, dass für den Ausweis der Mitgliedschaft eine Urkunde ausgestellt wird.
2 Dieser Ausweis kann auch im Anteilschein enthalten sein.
BGE | Regeste | Schlagwörter |
140 III 206 (4A_363/2013) | Ausgabe von Partizipationsscheinen bei der Genossenschaft. Die Ausgabe von Partizipationsscheinen ist bei der Genossenschaft (Art. 828 ff. OR) nach geltendem Recht unzulässig (E. 3). | Genossenschaft; Recht; Partizipationsschein; Aktien; Partizipationsscheine; Regelung; Genussschein; Ausgabe; Partizipationsscheinen; Genossenschaftsrecht; Gesetzgeber; Partizipanten; Gesetzlich; Aktienrechtlich; Aktienrechtliche; Finanzierung; Schutz; Aktienrechtlichen; Genussscheine; Aktienrecht; Gesetzes; Geltende; Gesellschaft; Aktiengesellschaft; Genussscheinen; Gesetzliche; Zulässigkeit; MOSER; Revision; Partizipationskapital |
127 III 415 | Abfindungsanspruch ausscheidender Genossenschafter (Art. 864 Abs. 1 OR). Steht den ausscheidenden Genossenschaftern gemäss den Statuten ein Abfindungsanspruch zu, ist dessen Umfang zwingend auf den Zeitpunkt des Ausscheidens zu berechnen. Einzig die Fälligkeit kann statutarisch hinausgeschoben werden (E. 3-5). | Genossenschaft; Genossenschafter; Abfindung; Zwingend; Fälligkeit; Statuten; Austritt; Zeitpunkt; Zwingende; Gesetzgeber; Ausscheidenden; Statutarisch; Berechnung; Abfindungsanspruch; Ausscheiden; Ansprüche; Schutz; Regelung; Dispositive; Hinausgeschoben; Bilanz; Anspruch; Auslegung; Hinweis; GUTZWILLER; Bezug; Statutarische; -Entwurf; Siedlungsgenossenschaft; Berufung |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
B-6017/2012 | Handelsregister- und Firmenrecht | Schein; Recht; Genossenschaft; Recht; Partizipations; Beschwerde; Partizipationsschein; Statuten; Tizipationsscheine; Partizipationsscheine; Beteiligungs; Beschwerdef?hrerin; Kapital; Beteiligungsschein; Mitglied; Handelsregister; Vorinstanz; Ausgabe; Genussschein; MOSER; Partizipationsscheinen; Beteiligungsscheine; Bundes; Genossenschaften; FORSTMOSER; Gesellschaft; Rechtlich; Interesse; Statuten?nderung |