LU | S 00 467 | Art. 50 Abs. 2 IVG; Art. 85bis Abs. 1 und 2 IVV; Art. 12 Abs. 2 KVG. Hat die Krankenkasse einem Versicherten auf privatrechtlicher Basis (VVG) Krankentaggelder ausgerichtet, so ist die Frage, ob eine Rückforderung dieser Leistungen mit Rentennachzahlungen der Invalidenversicherung verrechnet werden kann, nach Art. 85bis IVV zu beurteilen. Gegen eine diesbezügliche Verfügung der IV-Stelle ist Beschwerde beim Verwaltungsgericht zu erheben, welches aber nur die Voraussetzungen zur Verrechnung nach Art. 85bis IVV prüft. | Leistung; Krankenkasse; Leistungen; Zahlung; Rückforderung; Invalidenversicherung; Verrechnung; Rente; IV-Stelle; Vorschussleistung; Renten; Vorschussleistungen; Höhe; Person; Rückforderungsrecht; Verfügung; Rentennachzahlung; Zahlungen; Verbindung; Anspruch; Versicherungsbedingungen; Krankenversicherung; Ansprüche; Voraussetzungen; Drittauszahlung; Rückerstattung |