Art. 849 Übertragung der Mitgliedschaft
Allgemeinen
1 Die Abtretung der Genossenschaftsanteile und, wenn über die Mitgliedschaft oder den Genossenschaftsanteil eine Urkunde ausgestellt worden ist, die Übertragung dieser Urkunde machen den Erwerber nicht ohne weiteres zum Genossenschafter. Der Erwerber wird erst durch einen dem Gesetz und den Statuten entsprechenden Aufnahmebeschluss Genossenschafter.
2 Solange der Erwerber nicht als Genossenschafter aufgenommen ist, steht die Ausübung der persönlichen Mitgliedschaftsrechte dem Veräusserer zu.
3 Ist die Zugehörigkeit zu einer Genossenschaft mit einem Vertrage verknüpft, so können die Statuten bestimmen, dass die Mitgliedschaft mit der Übernahme des Vertrages ohne weiteres auf den Rechtsnachfolger übergeht.
BGE | Regeste | Schlagwörter |
135 III 513 (5A_34/2009) | Art. 288-291 SchKG; Absichtsanfechtung; Genossenschaftsanteilscheine. Voraussetzungen der Absichtsanfechtung im Falle des Verkaufs von Genossenschaftsanteilscheinen verbunden mit der Mitgliedschaft in der Genossenschaft (E. 3-6). Klage gegen den Vertragspartner des Schuldners und gegen den bösgläubigen Dritterwerber (E. 7 und 8). Art und Umfang der Rückerstattung (E. 9). | Genossenschaft; Schuldner; Zweitbeklagte; Anteils; Anteilschein; Anteilscheine; Erstbeklagte; SchKG; Recht; Obergericht; Erstbeklagten; Gläubiger; Recht; Schuldners; Verkauf; Anfechtung; Zweitbeklagten; Schädigung; Statuten; Baugenossenschaft; Gläubigerschädigung; Vertrag; Genossenschaftsanteil; Urteil; Schädigungsabsicht; Anfechtbar; Hafte; Gericht; Bundesgericht |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
B-6017/2012 | Handelsregister- und Firmenrecht | Schein; Recht; Genossenschaft; Recht; Partizipations; Beschwerde; Partizipationsschein; Statuten; Tizipationsscheine; Partizipationsscheine; Beteiligungs; Beschwerdef?hrerin; Kapital; Beteiligungsschein; Mitglied; Handelsregister; Vorinstanz; Ausgabe; Genussschein; MOSER; Partizipationsscheinen; Beteiligungsscheine; Bundes; Genossenschaften; FORSTMOSER; Gesellschaft; Rechtlich; Interesse; Statuten?nderung |
Autor | Kommentar | Jahr |
PETER FORSTMOSER | Berner Kommentar zum schweizerischen Privatrecht | 1974 |