ZGB Art. 848 -

Einleitung zur Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 848 ZGB vom 2025

Art. 848 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 848 Schutz des guten Glaubens

Die Schuldbriefforderung und das Pfandrecht bestehen dem Eintrag gemäss für jede Person zu Recht, die sich in gutem Glauben auf das Grundbuch verlassen hat.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 848 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPE110025Eigentümerschuldbrief in der Verwertung. Nicht angemeldete ZinsenKonkurs; Kollokations; SchKG; Recht; Grundpfand; Grundbuch; Lastenverzeichnis; Gläubiger; Kollokationsklage; Schuldbrief; Forderung; Entscheid; Konkursamt; Inhabers; Gericht; Verfahren; Konkursitin; Inhaberschuldbrief; Vorinstanz; Anspruch; Grundpfandrecht; Winterthur; SchKG-HIERHOLZER; Verfügung; Bezirkes; Konkursverwaltung; ührt
VDHC/2020/34Appel; Exploitation; ’appel; ’exploitation; Appelant; ’appelante; Intimé; ’intimé; ’intimée; ’au; ’exploiter; ’elle; érêt; ’il; étaire; édure; érant; écis; ’est; ûreté; était; égal; -fonds

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGII/1-2013/2Entscheid Art. 87 Abs. 1, Art. 88 Abs. 1, Art. 90 lit. e BGBB (SR 211.412.11), Art. 3, Art. 8 Schätzung; Ertrag; Grundstück; Ertrags; Ertragswert; Grundbuch; Gemeinde; Ertragswerts; Grundbuchamt; Grundstücks; Gebäudeversicherung; Verwaltung; Kanton; Ertragswertschätzung; Gemeindesteueramt; Steueramt; Verfügung; Ergebnis; Grundstückschätzung; Eröffnung; Grundstücke; Belastungsgrenze; Recht; Gallen
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