ZGB Art. 846 -

Einleitung zur Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 846 ZGB vom 2025

Art. 846 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 846 Schuldbriefforderung und Nebenvereinbarungen 1. Im Allgemeinen

1 Die Schuldbriefforderung darf sich weder auf das Grundverhältnis beziehen noch Bedingungen oder Gegenleistungen enthalten.

2 Der Schuldbrief kann schuldrechtliche Nebenvereinbarungen über Verzinsung, Abzahlung und Kündigung sowie andere die Schuldbriefforderung betreffende Nebenbestimmungen enthalten. Eine Verweisung auf eine separate Vereinbarung ist zulässig.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 846 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRB180020Aberkennung (unentgeltliche Rechtspflege, Sicherheitsleistung)Schuld; Schuldbrief; Grund; Recht; Schuldbriefe; Beklagten; Liegenschaft; Renten; Parteien; Klägern; Vorinstanz; Sicherheit; Rechtspflege; Grundforderung; Freizügigkeitsleistungen; Sicherstellung; Rentendeckungskapital; Sicherung; Forderung; Schuldbriefforderung; Gericht; Liegenschaften; Parteientschädigung; Beschwerde; Pfändung; Zahlung
ZHRT140157Rechtsöffnung Gesuch; Gesuchsgegner; Schuld; Recht; Schuldbrief; Rechtsöffnung; Gesuchsgegnerin; Parteien; Forderung; Verfahren; Freizügigkeitsleistungen; Vorinstanz; Grundforderung; Renten; Pfandvertrag; Betreibung; Beschwerdeverfahren; Ansprüche; Rentendeckungskapital; Stiftung; Urteil; Viertel; Sicherstellung; Arbeitgeber; Schuldbriefe; Entscheid; Gläubiger; Inhaberschuldbrief; Betrag
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