Obligationenrecht (OR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 843 OR vom 2025

Art. 843 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 843 Beschränkung des Austrittes

1 Der Austritt kann durch die Statuten oder durch Vertrag auf höchstens fünf Jahre ausgeschlossen werden.

2 Auch während dieser Frist kann aus wichtigen Gründen der Austritt erklärt werden. Die Pflicht zur Bezahlung einer angemessenen Auslösungssumme unter den für den freien Austritt vorgesehenen Voraussetzungen bleibt vorbehalten.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
89 II 138Genossenschaftsrecht. Frage der Zulässigkeit der Statutenbestimmung einer Siedlungsgenossenschaft, wonach ein Mitglied nur beim Verkauf der Liegenschaft an einen der Genossenschaft beitretenden Erwerber austreten kann. Art. 850 OR bezieht sich lediglich auf die Uebertragung der Mitgliedschaft (Erw. 3). Begriff der übermässigen Erschwerung des Austritts, Art. 842 Abs. 3 OR (Erw. 4). Tragweite des Gebots der Gleichbehandlung der Mitglieder, Art. 854 OR (Erw. 5). Austritt aus wichtigen Gründen, Art. 843 Abs. 2 OR (Erw. 7). Rechtsmissbrauch, Art. 2 ZGB (Erw. 8). Genossenschaft; Mitglied; Austritt; Statuten; Mitglieds; Liegenschaft; Austritts; Mitgliedschaft; ässig; Anlage; Genossenschaften; Warmwasser; Eigentümer; Verkauf; Liegenschaften; önne; Mitglieder; Grundstück; ültig; Recht; Anlagen; Genossenschafter; Statutenbestimmung; Zweck; Heizung; Austrittserschwerung; ässige; Siedlungsgenossenschaft; Erwerb; Donnerbaum