CC Art. 840 -

Einleitung zur Rechtsnorm CC:



Art. 840 CC de 2025

Art. 840 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 840 Rang

Les artisans et entrepreneurs au bénéfice d’hypothèques légales séparément inscrites concourent entre eux à droit égal, même si les inscriptions sont de dates différentes.


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Art. 840 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE130149BauhandwerkerpfandrechtEintragung; Bauhandwerker; Bauhandwerkerpfandrecht; Gefährdung; Recht; Pfandanspruch; Pfandrecht; Massnahme; Beklagten; Frist; Gesuch; Verfügung; Grundbuch; Gericht; Anspruch; Bundesgericht; Entscheid; Verfahren; Parteien; Arbeit; Pfandanspruches; Pfandrechte; Stellungnahme; Begehren; Forderungen; Massnahmen; Verfügungsgr; Eintragungsfrist

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
115 II 136Bauhandwerkerpfandrecht; Art. 840 und 841 ZGB. 1. Nach Sinn und Zweck der Art. 840 und 841 ZGB besteht ein Vorrecht der Baupfandgläubiger gegenüber der vorrangig grundpfandgesicherten Baukreditbank auch insoweit, als diese den als Gegenwert des Bodens verfügbaren Baukredit ungleichmässig an die einzelnen Baugläubiger ausgerichtet hat, so dass auf den klagenden Baupfandgläubiger verhältnismässig weniger als auf andere entfallen ist; entsprechende Sorgfaltspflicht der Bank, namentlich bei unzureichendem Baukredit (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Grundsätze für die Berechnung des Ersatzes im Sinne von Art. 841 ZGB: Der anfechtende Baupfandgläubiger soll nicht mehr erhalten, als wenn der Baukredit ab Beginn an sämtliche Bauhandwerker verteilt worden wäre, und zwar im Verhältnis, in dem diese mit ihrer Arbeit zur Schaffung des Mehrwerts beigetragen haben (E. 7). Bauhandwerker; Baukredit; Verwertung; Baugläubiger; Verwertungserlös; Pfand; Rechtsprechung; Mehrwert; Bundesgericht; Bauhandwerkerpfandrecht; Gleichbehandlung; Unternehmer; Forderung; Schutz; Baupfandgläubiger; Verwertungserlöses; Baukredites; Berechnung; Grundstück; Baukreditgeber; Berufung; Leistungen; Verhältnis; Forderungen; Klage; Obergericht; ündet