CCS Art. 840 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 840 CCS dal 2024

Art. 840 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 840 b. Grado

Essendo iscritte più ipoteche legali di artigiani ed imprenditori esse danno eguale diritto ai creditori di essere soddisfatti sul pegno, anche se le iscrizioni sieno di diversa data.


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Art. 840 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE130149BauhandwerkerpfandrechtEintragung; Bauhandwerker; Bauhandwerkerpfandrecht; Gefährdung; Recht; Pfandanspruch; Pfandrecht; Massnahme; Beklagten; Frist; Gesuch; Verfügung; Grundbuch; Gericht; Anspruch; Bundesgericht; Entscheid; Verfahren; Parteien; Arbeit; Pfandanspruches; Pfandrechte; Stellungnahme; Begehren; Forderungen; Massnahmen; Verfügungsgr; Eintragungsfrist

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
115 II 136Bauhandwerkerpfandrecht; Art. 840 und 841 ZGB. 1. Nach Sinn und Zweck der Art. 840 und 841 ZGB besteht ein Vorrecht der Baupfandgläubiger gegenüber der vorrangig grundpfandgesicherten Baukreditbank auch insoweit, als diese den als Gegenwert des Bodens verfügbaren Baukredit ungleichmässig an die einzelnen Baugläubiger ausgerichtet hat, so dass auf den klagenden Baupfandgläubiger verhältnismässig weniger als auf andere entfallen ist; entsprechende Sorgfaltspflicht der Bank, namentlich bei unzureichendem Baukredit (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Grundsätze für die Berechnung des Ersatzes im Sinne von Art. 841 ZGB: Der anfechtende Baupfandgläubiger soll nicht mehr erhalten, als wenn der Baukredit ab Beginn an sämtliche Bauhandwerker verteilt worden wäre, und zwar im Verhältnis, in dem diese mit ihrer Arbeit zur Schaffung des Mehrwerts beigetragen haben (E. 7). Bauhandwerker; Baukredit; Verwertung; Baugläubiger; Verwertungserlös; Pfand; Rechtsprechung; Mehrwert; Bundesgericht; Bauhandwerkerpfandrecht; Gleichbehandlung; Unternehmer; Forderung; Schutz; Baupfandgläubiger; Verwertungserlöses; Baukredites; Berechnung; Grundstück; Baukreditgeber; Berufung; Leistungen; Verhältnis; Forderungen; Klage; Obergericht; ündet