CPC Art. 84 - Action condamnatoire

Einleitung zur Rechtsnorm CPC:



Art. 84 CPC de 2025

Art. 84 Code de procédure civile (CPC) drucken

Art. 84 Actions Action condamnatoire

1 Le demandeur intente une action condamnatoire pour obtenir que le défendeur fasse, s’abstienne de faire ou tolère quelque chose.

2 L’action tendant au paiement d’une somme d’argent doit être chiffrée.


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Art. 84 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT230033RechtsöffnungGesuch; Gesuchs; Gesuchsgegnerin; Recht; Gesuchsteller; Vorinstanz; Forderung; Verrechnung; Rechtsöffnung; SchKG; Entscheid; Vorbringen; Noven; Schuld; Partei; Begründung; Beweis; Sinne; Gesuchstellers; Behauptung; Verfahren; Urteil; Sachverhalt; Beschwerdeverfahren; Schaden; Verrechnungsforderung; ügend
ZHHG210212ForderungFahrzeug; Daten; Reparatur; Beweis; Klägers; Versicherung; Beklagten; Reparaturkosten; Schaden; Schweiz; Klage; Fehler; Geschwindigkeit; Partei; Unfall; Ersatz; Zeitwert; Ziffer; Parteien; Forderung; Fahrzeugs; Gericht; Recht; Privatgutachten; Anspruch; Leasing; Schadens; ändlich
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVV110023Ablehnungsbegehren gegen Gerichtspräsident, im Prozess FE080030-C in Sachen der Parteien EhescheidungGesuchs; Gesuchsteller; Recht; Abgelehnte; Ablehnung; Entscheid; Richter; Befangenheit; Verfügung; Gesuchsgegner; Rechtsmittel; Ablehnungsgr; Verfahren; Gesuchstellers; Gesuchsgegnerin; Ablehnungsbegehren; Ausstand; Anschein; Abgelehnten; Obergericht; Verfahrens; Eingabe; Richters; Rechtspflege; Gericht; Verwaltungskommission; Kinderbeistand; Bezirksgericht; Frist
SOZKBER.2023.53-Berufung; Apos; Berufungsbeklagte; Recht; Schuld; Berufungsbeklagten; Ehemann; Berufungskläger; Berufungsklägerin; Betrag; Ehefrau; Zahlung; Auseinandersetzung; Liegenschaft; Schulden; Beweis; Urteil; Gericht; Säule; Errungenschaft; Darlehen; Familie; Berufungsverfahren; Rechtsbegehren; Parteien; Vater
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 III 290 (5A_1018/2019)
Regeste
Art. 82 ZPO ; Zulassung der Streitverkündungsklage. Zur Rechtsnatur des Entscheids, mit dem das Gericht die Streitverkündungsklage zulässt (E. 4.3).
Streitverkündungsklage; Zulassung; Entscheid; Bezifferung; Urteil; Bezirksgericht; Berufung; Zivilprozessordnung; Kantonsgericht; Schweizerische; Gericht; Zulassungsverfahren; Vormundschaftsamt; Klage; Schriftenwechsel; Rechtsbegehren; Verfügung; Begehren; Zwischenentscheid; Kommentar; Schaden; Bundesgericht; Verfahren; Zulassungsgesuch; Sinne; Beweisverfahren; Hauptklage
142 III 102 (4A_375/2015)Art. 81 f. und 85 ZPO; Streitverkündungsklage; Bezifferung der Rechtsbegehren; unbezifferte Forderungsklage. Die Rechtsbegehren einer Streitverkündungsklage müssen (bereits im Zulassungsverfahren) beziffert sein und dürfen nicht vom Ausgang des Hauptprozesses abhängig gemacht werden. Eine Streitverkündungsklage kann nur dann als unbezifferte Forderungsklage erhoben werden, wenn die Streitverkündungsklage selber oder die Hauptklage ihrerseits die Voraussetzungen von Art. 85 ZPO erfüllen (E. 3-6). Streitverkündung; Streitverkündungsklage; Klage; Forderung; Recht; Bezifferung; Streitverkündungskläger; Zivilprozess; Rechtsbegehren; Hauptprozess; Betrag; Schweizer; Forderungsklage; Hauptverfahren; Schweizerische; Urteil; Hauptklage; Streitverkündungsbeklagte; Streitverkündungsklägerin; Zivilprozessordnung; Zulassung; Kommentar; Stufenklage; Voraussetzungen; Zahlung; Ausgang

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Paul Oberhammer, Haas ZPO2021
Sutter-Somm, Hasenböhler, Leuenberger, Schweizer Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung [ZPO]2016