Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) Art. 84

Zusammenfassung der Rechtsnorm ZPO:



Die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln und Verfahren für Zivilprozesse in der Schweiz festlegt, wie z.B. Streitigkeiten über Verträge, Schadensersatzansprüche oder Familienrecht. Sie regelt die Zuständigkeit der Gerichte, den Ablauf des Verfahrens, die Beweisführung, die Urteilsfindung und die Vollstreckung von Urteilen, um den Parteien ein faires Verfahren zu gewährleisten und Rechtsansprüche durchzusetzen. Die ZPO ist ein wichtiges Instrument zur Regelung von Streitigkeiten und zur Sicherung der Rechtsordnung in der Schweiz.

Art. 84 ZPO vom 2024

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Art. 84 Klagen Leistungsklage

1 Mit der Leistungsklage verlangt die klagende Partei die Verurteilung der beklagten Partei zu einem bestimmten Tun, Unterlassen oder Dulden.

2 Wird die Bezahlung eines Geldbetrages verlangt, so ist dieser zu beziffern.


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Art. 84 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT230033RechtsöffnungGesuch; Gesuchs; Gesuchsgegnerin; Recht; Gesuchsteller; Vorinstanz; Forderung; Verrechnung; Rechtsöffnung; SchKG; Entscheid; Vorbringen; Noven; Schuld; Partei; Begründung; Beweis; Sinne; Gesuchstellers; Behauptung; Verfahren; Urteil; Sachverhalt; Beschwerdeverfahren; Schaden; Verrechnungsforderung; ügend
ZHHG210212ForderungFahrzeug; Daten; Reparatur; Beweis; Klägers; Versicherung; Beklagten; Reparaturkosten; Schaden; Schweiz; Klage; Fehler; Geschwindigkeit; Partei; Unfall; Ersatz; Zeitwert; Ziffer; Parteien; Forderung; Fahrzeugs; Gericht; Recht; Privatgutachten; Anspruch; Leasing; Schadens; ändlich
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVV110023Ablehnungsbegehren gegen Gerichtspräsident, im Prozess FE080030-C in Sachen der Parteien EhescheidungGesuchs; Gesuchsteller; Recht; Abgelehnte; Ablehnung; Entscheid; Richter; Befangenheit; Verfügung; Gesuchsgegner; Rechtsmittel; Ablehnungsgr; Verfahren; Gesuchstellers; Gesuchsgegnerin; Ablehnungsbegehren; Ausstand; Anschein; Abgelehnten; Obergericht; Verfahrens; Eingabe; Richters; Rechtspflege; Gericht; Verwaltungskommission; Kinderbeistand; Bezirksgericht; Frist
SOZKBER.2023.53-Berufung; Apos; Berufungsbeklagte; Recht; Schuld; Berufungsbeklagten; Ehemann; Berufungskläger; Berufungsklägerin; Betrag; Ehefrau; Zahlung; Auseinandersetzung; Liegenschaft; Schulden; Beweis; Urteil; Gericht; Säule; Errungenschaft; Darlehen; Familie; Berufungsverfahren; Rechtsbegehren; Parteien; Vater
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 III 290 (5A_1018/2019)
Regeste
Art. 82 ZPO ; Zulassung der Streitverkündungsklage. Zur Rechtsnatur des Entscheids, mit dem das Gericht die Streitverkündungsklage zulässt (E. 4.3).
Streitverkündungsklage; Zulassung; Entscheid; Bezifferung; Urteil; Bezirksgericht; Berufung; Zivilprozessordnung; Kantonsgericht; Schweizerische; Gericht; Zulassungsverfahren; Vormundschaftsamt; Klage; Schriftenwechsel; Rechtsbegehren; Verfügung; Begehren; Zwischenentscheid; Kommentar; Schaden; Bundesgericht; Verfahren; Zulassungsgesuch; Sinne; Beweisverfahren; Hauptklage
142 III 102 (4A_375/2015)Art. 81 f. und 85 ZPO; Streitverkündungsklage; Bezifferung der Rechtsbegehren; unbezifferte Forderungsklage. Die Rechtsbegehren einer Streitverkündungsklage müssen (bereits im Zulassungsverfahren) beziffert sein und dürfen nicht vom Ausgang des Hauptprozesses abhängig gemacht werden. Eine Streitverkündungsklage kann nur dann als unbezifferte Forderungsklage erhoben werden, wenn die Streitverkündungsklage selber oder die Hauptklage ihrerseits die Voraussetzungen von Art. 85 ZPO erfüllen (E. 3-6). Streitverkündung; Streitverkündungsklage; Klage; Forderung; Recht; Bezifferung; Streitverkündungskläger; Zivilprozess; Rechtsbegehren; Hauptprozess; Betrag; Schweizer; Forderungsklage; Hauptverfahren; Schweizerische; Urteil; Hauptklage; Streitverkündungsbeklagte; Streitverkündungsklägerin; Zivilprozessordnung; Zulassung; Kommentar; Stufenklage; Voraussetzungen; Zahlung; Ausgang

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Paul Oberhammer, Haas ZPO2021
Sutter-Somm, Hasenböhler, Leuenberger, Schweizer Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung [ZPO]2016