IPRG Art. 84 -

Einleitung zur Rechtsnorm IPRG:



Das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Regeln für die Anwendung des Rechts in internationalen Rechtsfällen festlegt. Es regelt, welches Recht in Fällen mit Verbindungen zu mehreren Ländern anzuwenden ist, bestimmt die Zuständigkeit von Gerichten und regelt die Anerkennung ausländischer Entscheidungen sowie die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche. Das IPRG trägt zur Rechtssicherheit und internationalen Zusammenarbeit in Rechtsangelegenheiten bei.

Art. 84 IPRG vom 2025

Art. 84 Bundesgesetz
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Art. 84 Ausländische Entscheidungen

1 Ausländische Entscheidungen betreffend die Beziehungen zwischen Eltern und Kind werden in der Schweiz anerkannt, wenn sie im Staat ergangen sind, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder der beklagte Elternteil seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

2 Die Bestimmungen dieses Gesetzes über den Namen (Art. 39), den Schutz Minderjähriger (Art. 85) und das Erbrecht (Art. 96) sind vorbehalten.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2007.00154Sozialhilfe: Einstellung der Alimentenbevorschussung und Rückforderung von bevorschussten Alimenten in der Höhe von Fr. 7'150.-.Scheidung; Massnahmen; Recht; Scheidungsurteil; Eheschutz; Unterhalts; Schweiz; Minderjährigen; Entscheid; Jugendhilfe; Ergänzung; Gericht; Sozial; Regel; Eltern; Aufenthalt; Schutz; Scheidungsurteils; Verfügung; Kommentar; Kindes; Rechtstitel; Unterhaltsbeiträge; Staat; Zuständigkeit; Behörden
SGB 2011/263Urteil Ausländerrecht, Art. 47 Abs. 1 und 4 AuG (SR 142.20), Art. 73 Abs. 1 VZAE (SR 142.201), Art. 13 BV (SR 101), Art. 8 EMRK (SR 0.101) sowie Art. 3 und 12 Tochter; Familie; Familiennachzug; Schweiz; Recht; Vorinstanz; Grosseltern; Kinder; Aufenthalt; Kindsvater; Betreuung; Frist; Kindes; Zugsfrist; Akten; Aufenthalts; Gesuch; Migration; Aufenthaltsbewilligung; Mutter; Russland; Zugsgesuch; Migrationsamt; Kindsvaters; Ausländer; Familiennachzugs; Entscheid
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-1853/2008RenteSorge; Erziehung; Erziehungsgutschrift; Eltern; Erziehungsgutschriften; Anspruch; Recht; Anrechnung; Sorgerecht; Deutschland; Schweiz; Schweizer; Tochter; Altersrente; Einkommen; Vorinstanz; Einsprache; Rente; Mutter; Ehegatte; Parteien; Person; Bundesverwaltungsgericht; Verordnung; Ehegatten; Schweizerische; Verfügung; Begründung; Einspracheentscheid