Art. 830 c. Amtliche Schätzung
Das kantonale Recht kann an Stelle der öffentlichen Versteigerung eine amtliche Schätzung vorsehen, deren Betrag als Ablösungssumme zu gelten hat.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LY210015 | Ehescheidung (Art. 114 ZGB) / vorsorgliche Massnahmen | Berufung; Massnahme; Massnahmen; Vorsorglich; Recht; Vorsorgliche; Unterlagen; Vorinstanz; Banken; Resp; Beklagten; Aufbewahrung; Edition; Verfahren; Verfügung; Auskunfts; Konto; Entscheid; Editions; Vorsorglichen; Rechtlich; Hinaus; Hauptsache; [Adresse]; Aufl; Editionsbegehren; Kammer; Beantragt; Anordnung; Vorliegende |