BV Art. 83 - Strasseninfrastruktur

Einleitung zur Rechtsnorm BV:



Die Bundesverfassung der Schweiz ist das wichtigste Gesetz des Landes, das die Grundprinzipien des Staates festlegt. Sie wurde erstmals 1848 verabschiedet und zuletzt 1999 überarbeitet. Die Verfassung regelt die Organisation der Bundesbehörden, die Grundrechte der Bürger, die Beziehungen zwischen Bund und Kantonen sowie die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit. Sie bildet die Grundlage des schweizerischen Rechtssystems, gewährleistet die Gewaltenteilung und schützt unter anderem Meinungs- und Religionsfreiheit sowie die Menschenwürde.

Art. 83 BV vom 2024

Art. 83 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) drucken

Art. 83 (1) Strasseninfrastruktur

1 Bund und Kantone sorgen für eine ausreichende Strasseninfrastruktur in allen Landesgegenden.

2 Der Bund stellt die Errichtung eines Netzes von Nationalstrassen und dessen Benutzbarkeit sicher. Er baut, betreibt und unterhält die Nationalstrassen. Er trägt die Kosten dafür. Er kann die Aufgabe ganz oder teilweise öffentlichen, privaten oder gemischten Trägerschaften übertragen.

(1) Angenommen in der Volksabstimmung vom 12. Febr. 2017, in Kraft seit 1. Jan. 2018 (BB vom 30. Sept. 2016, BRB vom 10. Nov. 2016 – AS 2017 6731; BBl 2015 2065; 2016 7587; 2017 3387).

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Art. 83 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLK020010Forderung aus Urheberrecht/unlauterem WettbewerbKonsortium; Tunnel; Berechnung; Projekt; Berechnungen; Beklagten; Variante; Projektvariante; Konsortiums; Ausführung; Bewehrung; Abdichtung; Längsdrainage; Urheber; Person; Urheberrecht; Personen; Wasser; Längsdrainageleitung; Arbeit; Lösung; Ingenieur; Längsdrainageleitungen; ändig
LU7H 17 105Bei Bedarf ist die zuständige Behörde der Gemeinde (i.d.R. der Gemeinderat) gestützt auf Art. 69c ZGB befugt, anstelle eines nicht mehr statutenkonformen und daher nicht mehr handlungsfähigen Vorstands einer privaten Strassengenossenschaft einen Sachwalter einzusetzenStrasse; Strassen; Strassengenossenschaft; Recht; Gemeinde; Vorstand; EGZGB; Genossenschaft; Entscheid; Gemeinderat; Mitglied; Q-Strasse; Privatstrasse; Mitglieder; Bundes; Vorstands; Massnahme; Verein; Ebikon; Massnahmen; Interesse; Kanton; Statuten; Grundstück; Kantons; Privatstrassen; Ausstand; Träger

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGI/1-2018/21, I/1-2018/22Entscheid Art. 45 Abs. 1 lit. d und e StG (sGS 811.1) und Art. 33 Abs. 1 lit. d und e DBG (SR 642.11). Art. 81 Abs. 2 und Art. 82 Abs. 1 BVG (SR 831.40), Art. 3 Abs. 1 Säule; Vorsorge; Einkauf; Bundes; Rekurrent; Kanton; Rekurrenten; Vorinstanz; Entscheid; Kapitalleistung; Einkommen; Bundessteuer; Abzug; Kantons; Gemeindesteuer; Ausrichtung; Altersleistung; Rekurs; Steuern; Auszahlung; Einkünfte; Einkünften; Recht; ürzt:; Beiträge; Vorsorgeeinrichtung; Selbstvorsorge
LUS 02 18Art. 9 Abs. 2 lit. e AHVG. Berechnung des AHV-pflichtigen Einkommens bei Selbständigerwerbenden. Vom rohen Einkommen können Selbständigerwerbende grundsätzlich in dem Ausmasse Beiträge an Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (2. Säule) leisten, in welchem sie üblicherweise als Arbeitgeber Beiträge an die berufliche Vorsorge ihrer Arbeitnehmer leisten. Beiträge für den Einkauf von fehlenden Beitragsjahren sind grundsätzlich jedoch nicht abzugsfähig, da Arbeitgeber meistens keinen Anteil daran übernehmen. Somit kann eine solche Beitragsleistung nicht dem Geschäftsaufwand zugeordnet werden und diese Einkaufsbeiträge gelten demnach als aus dem Privatvermögen des Selbständigerwerbenden finanziert.Arbeit; Vorsorge; Beiträge; Einkauf; Arbeitgeber; Selbständigerwerbende; Abzug; Arbeitnehmer; Einkaufs; Selbständigerwerbenden; Einlage; Beitragsjahre; Einlagen; Bundes; Einkommen; Erwerb; Säule; Versicherung; Recht; Vorsorgeeinrichtung; Einrichtungen; Personal; Beitragsjahren; Bundessteuer; Abzugs
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 V 589Art. 48e BVV 2; Bildung von versicherungstechnischen Rückstellungen bei Teilliquidation einer Vorsorgeeinrichtung. Die gesetzeskonformen Bestimmungen des Rückstellungsreglements einer Vorsorgeeinrichtung sind bei der Erstellung der Teilliquidationsbilanz zu berücksichtigen (E. 4.2.2). Die vertragliche Verpflichtung eines Arbeitgebers zur ratenweisen und befristeten Ausfinanzierung einer Unterdeckung ist kein gleichwertiger Ersatz für die reglementarisch gebotene Bildung der Rückstellung "technischer Zinssatz" (E. 4.4 und 4.5). Rückstellung; Pensionskasse; Teilliquidation; Zinssatz; Vorsorge; Rentner; Rückstellungs; Bildung; Rückstellungsreglement; Rückstellungen; Zinssatz; Stiftungsrat; Contribution; Agreement; Höhe; Vorsorgeeinrichtung; Verpflichtung; Reglement; Ermessen; Recht; Voraussetzungen; Stiftungsrates; Vorsorgekapital; Bericht; Anschluss; Experten; Rentneranteil; Bestimmungen; Zinssatzes
141 V 405Art. 82 BVG; Art. 17 und 53 ATSG; Anpassung einer Invalidenrente aus einer Lebensversicherungspolice der Säule 3a. Mangels gesetzlicher als auch vertraglicher Regelung sind die Grundsätze, die in der zweiten Säule für die Anpassung einer Invalidenrente gelten, in der Säule 3a subsidiär und analog beizuziehen (E. 3). Leistung; Säule; Vorsorge; Gutachter; Rente; Lebensversicherung; Allianz; Leistungen; Erwerb; Anspruch; Recht; Gutachterstelle; Urteil; Erwerbsunfähigkeit; Gesundheitszustand; Arbeitsfähigkeit; Entscheid; IV-Stelle; Gutachten; Vorinstanz; Revision; Invalidenrente; Invalidenversicherung; Verfügung; Leistungszusprache; Vorsorgeeinrichtung; Anpassung; Einzel-Lebensversicherung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-3766/2020Asyl (ohne Wegweisungsvollzug)Vater; Mafia; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Wegweisung; Beschwerdeführers; Kostenvorschuss; Afghanistan; Verfügung; Mafiaorganisation; Schweiz; Flüchtlingseigenschaft; Asylgesuch; Erpressung; Person; Verfahrens; Wegweisungsvollzug; Heimat; Wesentlichen; Familie; Bruder; Söhne
F-4475/2019Wegweisung Dublin (Ausländerrecht)Italien; Dublin; Wegweisung; Beschwerdeführers; Vorinstanz; Verfügung; Dublin-III-VO; Bundesverwaltungsgericht; SEM-elact; Behörden; Entscheid; BVGer; Schweiz; Asylgesuch; Verfahren; SEM-act; BVGer-act; Schutz; Akten; Vollzug; Überstellung; Mitgliedstaat; Urteil; Behandlung; Richter; Algerien; Recht; Zuständigkeit

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
-Basler Kommentar Bundesverfassung2015
Schweizer Ehrenzeller, Mastronardi, Schweizer, Vallender [Hrsg.]2008