ATSG Art. 82a - Übergangsbestimmung zur Änderung vom 21. Juni 2019

Einleitung zur Rechtsnorm ATSG:



Das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) ist ein zentrales Gesetz in der schweizerischen Sozialversicherungsgesetzgebung, das allgemeine Bestimmungen für alle Sozialversicherungszweige regelt. Es legt Grundsätze für Leistungen fest, wie Bedürftigkeit und Solidarität, und regelt die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Sozialversicherungszweigen und Behörden. Das ATSG bildet einen wichtigen rechtlichen Rahmen für das schweizerische Sozialversicherungssystem, um die soziale Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.

Art. 82a ATSG vom 2024

Art. 82a BG über den Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) drucken

Art. 82a (1) Übergangsbestimmung zur Änderung vom 21. Juni 2019

Für im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung vom 21. Juni 2019 beim erstinstanzlichen Gericht hängige Beschwerden gilt das bisherige Recht.

(1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 21. Juni 2019, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 5137; BBl 2018 1607). Berichtigung der RedK der BVers vom 19. Mai 2021, publiziert am 18. Juni 2021 (AS 2021 358).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 82a BG über den Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRS 2022 13AHV-BeiträgeEinsprache; Verfügung; Einspracheentscheid; Ausgleichskasse; Recht; Verfügungen; Rechtsmittel; Anhänge; Bundes; Versicherungsgericht; Wiedererwägung; Verfahren; Verwaltungsgericht; Rechtsmittelbelehrung; Kantons; Parteien; Versicherungsträger; Graubünden; Anhängen; Zuständigkeit; Behörde; Einzelrichterin; Beitragsverfügung; Beiträge; Wintersaison; Eingabe; üfen
GRS 2020 136Rückforderung von Leistungen nach AVIG (Einstellung in der Anspruchsberechtigung)Einsprache; Arbeit; Verfügung; Arbeitslosen; Einspracheentscheid; Rückforderung; Beschwerdegegner; Anspruch; Anspruchsberechtigung; Einstellung; Rückforderungs; Recht; Graubünden; Einstelltage; Ed-act; Urteil; Arbeitslosenentschädigung; Arbeitslosenkasse; Betrag; Bundesgerichts; Begründung; Entscheid; Beschwerdeführers; Verwaltung; Leistung; Versicherung; Akten; Erwägung; Frist
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVSBES.2021.97-Apos; Vermögens; Vermögensverzicht; Anspruch; Leistung; Ergänzungsleistung; Einnahmen; Einsprache; Ausgaben; Einspracheentscheid; AK-Nr; Berechnung; Einnahmenüberschuss; Stunden; Ergänzungsleistungen; Versicherung; Versicherungsgericht; Bezug; Vermögensverzichts; Bezüge; Urteil; Akten; Betrag; Verfahren; Mietzins; Über
GRS 2020 60Versicherungsleistungen nach UVGArbeit; Gericht; Bf-act; Pflege; Pensum; Gutachten; Gerichtsgutachten; Gesundheit; Einsprache; Bg-act; Gesundheits; Einspracheentscheid; Unfall; Validen; Urteil; Bundesgericht; Valideneinkommen; Recht; Einschränkung; Bundesgerichts; Leistung; Einkommen; Invalideneinkommen; Person; Zeitpunkt
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