ZGB Art. 828 -
Einleitung zur Rechtsnorm ZGB:
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.
Art. 828 ZGB vom 2022
Art. 828 a. Voraussetzung und Gel?tend?machung
1 Das kantonale Recht kann den Erwerber eines Grundstückes, der nicht persönlich für die darauf lastenden Schulden haftbar ist, er?mäch?tigen, solange keine Betreibung erfolgt ist, die Grund?pfand?rech?te, wenn sie den Wert des Grundstückes übersteigen, abzulö?sen, in?dem er den Gläubigern den Erwerbspreis oder bei unent?geltlichem Erwerbe den Betrag herausbezahlt, auf den er das Grundstück wertet.
2 Er hat die beabsichtigte Ablösung den Gläubigern schriftlich mit halbjähriger Kündigung mitzuteilen.
3 Der Ablösungsbetrag wird unter die Gläubiger nach ihrem Range verteilt.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.