E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Obligationenrecht (OR)

Art. 821a OR vom 2024

Art. 821a Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 821a Folgen

1 Für die Folgen der Auflösung sind die Vorschriften des Aktienrechts entsprechend anwendbar.

2 Die Auflösung einer Gesellschaft muss ins Handelsregister eingetragen werden. Die Auflösung durch Urteil ist vom Gericht dem Handelsregister unverzüglich zu melden. Die Auflösung aus anderen Gründen muss die Gesellschaft beim Handelsregister anmelden.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Art. 821a Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS210131KonkurseröffnungBeschwerde; Konkurs; Schuldnerin; Zustellung; SchKG; Vorladung; Betreibung; Konkurseröffnung; Beschwerdeverfahren; Frist; Gläubigerin; Konkursandrohung; Vorinstanz; Person; Recht; Obergericht; Konkursverhandlung; Verfügung; Frist; Hingewiesen; Partei; Entscheid; Kantons; Pfäffikon; Liquidation; Handelsregister; Gesellschaft; Akten; Liquidator
ZHHE190093OrganisationsmangelKonkurs; Kantons; Handelsgericht; Handelsregisteramt; Organisation; Beklagten; Schweiz; Verbindung; Liquidation; Konkursamt; Beschwerde; Einzelgericht; Gerichtsschreiber; Busslinger; Zürich; Organisationsmangel; Einzelrichter; Frist; Vorschriften; Verfahrens; Umtriebsentschädigung; Bezahlen; Streitwert; übersteigt; Hottingen-Zürich; Schweizerischen; Einlegerakten; Bundesgericht; Geschäfts-Nr:; Mitwirkend:
Dieser Artikel erzielt 12 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-2963/2012MehrwertsteuerSteuer; Beschwerde; Rechnung; Mehrwertsteuer; Vorsteuer; MWSTG; Bundesverwaltungsgericht; Beschwerdef?hrerin; Leistung; AMWSTG; Urteil; Vorsteuerabzug; Mehrwertsteuern; Leistungserbringer; Recht; Konkurs; Mehrwertsteuernummer; Bundesverwaltungsgerichts; AMWSTGV; Steuerpflicht; Pflichtigen; Rechnungen; Person; Urteile; Einsprache; Handelsregister; Verfahren; Voraussetzung; Verf?gung
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz