SCC Art. 821 -

Einleitung zur Rechtsnorm SCC:



Art. 821 SCC from 2024

Art. 821 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 821 2. Extinction of debt and lien

1 If a land improvement is made without state subsidy, the debt in relation to the lien must be repaid in annual payments of at least five per cent of the registered amount of the lien.

2 The lien is extinguished for the claim and for each annual payment three years after maturity, and any lower-ranking mortgage creditors advance in rank.


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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
85 II 197Durch gesetzliches Vorzugspfandrecht gesicherte Darlehen der Schweizerischen Hotel-Treuhand-Gesellschaft (SHTG) an Hoteleigentümer. Kollokationsstreit über den Umfang des Pfandrechts. Art. 74 ff. HSchG von 1944, Art. 65 ff. HSchG von 1955. 1. Streitwert (Erw. 1). 2. Ob die Darlehensgewährung durch den Verwaltungsrat der SHTG den Verhältnissen angemessen war, haben die Gerichte nicht nachzuprüfen (Erw. 2). 3. Wann liegt ein Darlehen im Sinne der Hotelschutzgesetzgebung vor? (Erw. 3). 4. Die Weiterführung des Darlehensverhältnisses mit einem neuen Hoteleigentümer steht im Ermessen der SHTG (Erw. 4). 5. Die SHTG kann während der Tilgungsfrist die Abzahlungspflicht einstellen und einzelne Abzahlungen stunden, ohne das gesetzliche Pfandrecht vor Ablauf jener Frist einzubüssen. Art. 821 Abs. 2 ZGB ist auf Hoteldarlehen nicht entsprechend anwendbar (Erw. 5). 6. Für Zinsen besteht das gesetzliche Pfandrecht der SHTG in dem durch Art. 818 ZGB gezogenen Rahmen (Erw. 6). Darlehen; Pfandrecht; Darlehens; Hotels; Verwaltungsrat; Vorzugspfandrecht; Gesetzes; Beklagten; Abzahlung; Pfandrechts; Vorinstanz; Urteil; Hotelschutzgesetz; Recht; Amortisation; Schuld; Gläubiger; ährt; Frist; ährte; Forderung; Schuldner; Vorschrift; Darlehensgewährung; Sinne; Ermessen; Abzahlungen; Verwaltungsrate; Richter; Verwendung