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Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.
Art. 82 Einschränkungen der Begründungspflicht
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3 Verlangt nur die Privatklägerschaft ein begründetes Urteil oder ergreift sie allein ein Rechtsmittel, so begründet das Gericht das Urteil nur in dem Masse, als dieses sich auf das strafbare Verhalten zum Nachteil der Privatklägerschaft und auf deren Zivilansprüche bezieht.
4 Im Rechtsmittelverfahren kann das Gericht für die tatsächliche und die rechtliche Würdigung des angeklagten Sachverhalts auf die Begründung der Vorinstanz verweisen.
(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 17. Juni 2022, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 468; BBl 2019 6697).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB230291 | vorsätzliche Tötung etc. und Widerruf | Beschuldigte; Beschuldigten; Recht; Rastplatz; Sattelzug; Fahrzeug; Verteidigung; Lebens; Sinne; Verletzung; Vorinstanz; Über; Freiheit; Berufung; Freiheitsstrafe; Verkehr; Täter; Risiko; Unfall; Privat; Urteil; Privatkläger |
ZH | SB230308 | Fahrlässige Körperverletzung | Privatkläger; Beschuldigte; Beschuldigten; Privatklägers; Aussage; Aussagen; Kollision; Unfall; Fahrbahn; Berufung; Urteil; Fahrzeug; Vorinstanz; Gericht; Expertise; Verfahren; Entschädigung; Fahrrad; Verfahren; Sachverhalt; Einvernahme; Fahrzeuge; Zivilklage; Berufungsverfahren; Verfahrens; Erwägungen; Person; öglich |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | STBER.2023.35 | - | Beweis; Beschuldigte; Recht; Richt; Urteil; Berufung; Beschuldigten; Betäubungsmittel; Verfahren; Urteils; Betäubungsmittelgesetz; Beweise; Polizei; Person; Staat; Hausdurchsuchung; Anklage; Apos; Aussage; Marihuana; Berufungskläger; Vorinstanz; Berufungsverfahren; Hinweise; Bundesgericht; Solothurn; Indooranlage; Bundesgerichts; Schwester |
SO | BKBES.2024.57 | - | Staatsanwaltschaft; Beschuldigte; Nichtanhandnahme; Beschuldigten; Äusserung; Beschwerdekammer; Äusserungen; Beschwerdeführers; Anzeige; Bundesgericht; Nichtanhandnahmeverfügung; Obergericht; Polizei; Verfügung; Verfahren; Sicherheit; Verfahren; Urteil; E-Mail; Kritik; Feststellung; Obergerichts; Kanton; Solothurn; Verfahrens; Hinweis; Parteien; Akten |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
143 IV 40 (6B_654/2016) | Art. 384 lit. a und Art. 396 Abs. 1 StPO; Fristbeginn der Beschwerde gegen ein Urteil. Die Frist für die Beschwerde gegen ein Urteil beginnt mit der Eröffnung des schriftlich begründeten Entscheids (E. 3.2-3.4). Regeste b Art. 82 Abs. 2 lit. a und Abs. 3 StPO, Art. 105 Abs. 1 lit. f und Abs. 2 StPO; Gesuch um nachträgliche Urteilsbegründung. Der amtliche Verteidiger und der unentgeltliche Rechtsbeistand der Privatklägerschaft können in eigenem Namen innert zehn Tagen nach Zustellung des Dispositivs eine Urteilsbegründung betreffend die Kosten für die amtliche Verteidigung respektive unentgeltliche Verbeiständung verlangen (E. 3.6). | Urteil; Entscheid; Berufung; Urteils; Rechtsmittel; Frist; Eröffnung; Entscheids; Dispositiv; Verfahren; Zustellung; Entschädigung; Rechtsbeistand; Begründung; Verfahren; Rechtsanwalt; Verfahrens; Prozessordnung; Rechtsmittelfrist; Verteidiger; Dispositivs; Parteien; Schweizerische; Privatklägerschaft; Verteidigung |
142 IV 1 (6B_708/2015) | Art. 59 Abs. 3 StGB; stationäre therapeutische Behandlung von psychischen Störungen in einer geschlossenen Einrichtung oder Strafanstalt, Zuständigkeit. Ob ein Täter gemäss Art. 59 Abs. 3 StGB in einer geschlossenen Einrichtung oder Strafanstalt nach Art. 76 Abs. 2 StGB unterzubringen ist, ist eine Vollzugsfrage, die von den Vollzugsbehörden zu beurteilen ist (E. 2). | Vollzug; Vollzugs; Massnahme; Gericht; Vollzug; Urteil; Behandlung; Unterbringung; Vollzugsbehörde; Verwahrung; Recht; Vollzugsbehörden; Recht; Gesetzbuch; Täter; Schweiz; Gesetzes; Entscheid; Wortlaut; Störung; Massnahmevollzug; Täter; Massnahmen; Justiz; Gesetzgeber; Anordnung; Tätern |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
SK.2024.2 | Urteil; Bundes; Berufung; Urteils; Kammer; Bundesstrafgerichts; Gericht; Einzelrichterin; Tribunal; Apos;; Begründung; Verfahren; Gerichtsschreiber; Parteien; Bundesanwaltschaft; Verletzung; Verkehrssperren; Verfahrenskosten; Zustellung; Rechtsmittel; Berufungskammer; Frist; énal; édéral; Tribunale; Geschäftsnummer: | |
SK.2024.2 | Urteil; Bundes; Berufung; Urteils; Kammer; Bundesstrafgerichts; Gericht; Einzelrichterin; Tribunal; Apos;; Begründung; Verfahren; Gerichtsschreiber; Parteien; Bundesanwaltschaft; Verletzung; Verkehrssperren; Verfahrenskosten; Zustellung; Rechtsmittel; Berufungskammer; Frist; énal; édéral; Tribunale; Geschäftsnummer: |
Autor | Kommentar | Jahr |
- | Kommentar StPO | 2020 |
Donatsch, Schweizer, Lieber, Wohlers | Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung [StPO] | 2020 |