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Obligationenrecht (OR)

Art. 82 OR vom 2024

Art. 82 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 82 Bei zweiseitigen
Verträgen 1. Ordnung in der Erfüllung

Wer bei einem zweiseitigen Vertrage den andern zur Erfüllung anhalten will, muss entweder bereits erfüllt haben oder die Erfüllung anbieten, es sei denn, dass er nach dem Inhalte oder der Natur des Vertrages erst später zu erfüllen hat.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 82 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB230037ForderungGewinn; Folgevereinbarung; Klagten; Beklagten; Gewinnbeteiligung; Ziffer; Aktien; Partei; Vertrag; Vorinstanz; Recht; Parteien; Vertrags; Berufung; Arbeit; Klägers; Schaden; Geschäft; Anspruch; Vereinbarung; Geschäftsjahr; Schadenersatz; Partner; Kündigung; Dividende; Habe; Basis; Patient; Partners
ZHLB230031ForderungBerufung; Partei; Schlussrechnung; Ligkeit; Parteien; Vorinstanz; Klagte; Fälligkeit; A-Norm; SIA-Norm; Frist; Klagten; Forderung; Beklagten; Fällig; Werklohnforderung; Recht; Vereinbart; Ziffer; Regel; Auslegung; Prüfung; Bestimmungen; Bauleitung; Unternehmer; Säumnis; Zeichnung; Urteil; Geschäfts; Entscheid
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGAVI 2018/30Entscheid Art. 29 und 51 ff. AVIG, Art. 2 ZGB, Art. 82 und 337a OR;Befindet sich die Arbeitgeberin nicht im Zahlungsverzug, so kann die Arbeit nicht gestützt auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung zu Art. 82 OR analog niedergelegt werden. Arbeitet die versicherte Person tatsächlich noch für die Arbeitgeberin und unternimmt diese konkrete Rettungsbemühungen zur Abwendung eines drohenden Konkurses, so ist die versicherte Person nicht ohne Weiteres unter dem Blickwinkel der Schadenminderungspflicht zur fristlosen Kündigung verpflichtet. Zur Verhinderung von Missbräuchen sieht Art. 52 Abs. 1 AVIG eine zeitliche Limite von vier Monaten für die Bezugsdauer vor (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 17. Mai 2019, AVI 2018/30).
SGKV 2009/2Entscheid Art. 42 Abs. 3 KVG; Art. 84 KVG: Der Versicherte muss die Kostenbeteiligungen gemäss Art. 64 Abs. 2 KVG unabhängig davon bezahlen, ob ihm von den Leistungserbringern oder der Versicherung Kopien der Rechnungen zugestellt werden, obwohl er auf solche Anspruch hat. Die Versicherung ist zudem berechtigt, die Rechnungskontrolle an eine Drittunternehmung auszulagern (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 23. Oktober 2009, KV 2009/2).
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 505 (4A_209/2021)
Regeste
Art. 783 und 822 OR ; Erwerb eigener Stammanteile; Austritt. Würde das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer GmbH dazu führen, dass die Gesellschaft eigene Stammanteile im Nennwert von über 35 % des Stammkapitals hielte, ist der Austritt nicht zu bewilligen (E. 1-6).
Gesellschaft; Stammanteil; Gesellschafter; Stammanteile; Austritt; Stammkapital; Gesellschafters; Recht; Beschwerde; Stammkapitals; Ausschluss; Abfindung; Austritts; Ausscheiden; Beschwerdeführer; Kapital; Erwerb; Nennwert; Handelsregister; GmbH; Gericht; Austretenden; Grenze; Beschwerdegegnerin; Lösung; Auflösung; GmbH-Recht; Botschaft; Vorliegen
144 III 394 (4A_629/2017)Art. 29 Abs. 2 BV; Art. 53, Art. 147 Abs. 2 und Art. 318 Abs. 1 ZPO; rechtliches Gehör, Spruchreife. Folgen des Nichteinreichens einer Berufungsantwort (E. 4.1). Keine Verpflichtung des Berufungsgerichts zur Abnahme der vor der ersten Instanz angebotenen Beweise (E. 4.2). Erfordernis der Spruchreife für einen reformatorischen Berufungsentscheid zur Wahrung des Gehörsanspruchs (E. 4.3). Berufung; Beschwerde; Partei; Urteil; Beschwerdeführerin; Berufungsgericht; Vorinstanz; Entscheid; Beweis; Gesellschaft; Parteien; Beschwerdegegnerin; Gehör; Erstinstanzlich; Berufungsantwort; Anspruch; Geschäftsführer; Ausschluss; Rechtliches; Instanz; Schweizerische; Erstinstanzliche; Gesellschafter; Recht; Berufungsverfahren; Verfahren; Zivilprozessordnung; Aufl; Prüfung; Klage

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-4010/2015Zulassung als KV, Änderungen, EntzugBeschwerde; Beschwerdef?hrer; Beschwerdef?hrerin; Krankenkasse; Daten; Recht; Krankenversicherung; Vorinstanz; Versicherer; Turbenthal; Soziale; Verf?gung; Verein; Bewilligung; Sozialen; Setze; Gesetzliche; Liegende; Revision; Leistung; Verfahren; Liegenden; Versichertenkarte; Anforderungen; Gesetzlichen; Antr?ge; Massnahme; Verh?ltnis
A-2338/2016EnteignungEnteignete; Enteigner; Beschwerde; Vorinstanz; Entschädigung; Recht; Enteigneten; Liegenschaft; Genossenschaft; Urteil; Liegenschaften; Schallschutzkosten; Partei; BVGer; "; Schätzung; Rechtlich; Parteien; Minderwert; Verfahren; Stunden; Verkauf; Ertrag; Angefochten; Entscheid; Parteientschädigung; Verzinsung; Angefochtene; Flughafen

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CA.2020.16 L Azione; Mente; Della; Consid; Appellante; Dell L'appellante; ?ffnen; Filter; Hinzuf?gen; Prese; Consid; Sente; L'art; Corte; Violenza; Azioni; Federal; Federale; Sentenza; Penal; Rappresenta; Penale; Delle; Tribunal; Tribunale; Segg; Amico

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
OR Alfred KollerBasler Kommentar - I2007
SCHRANERZürcher Kommentar, 3. Aufl., Zürich2000
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