PILA Art. 82 -

Einleitung zur Rechtsnorm PILA:



Art. 82 PILA from 2022

Art. 82 Federal Act
on Private International Law (PILA) drucken

Art. 82 II. Applicable law 1. In general

1 The relations between parents and child are governed by the law of the state of the child’s habitual residence.

2 However, if neither parent is domiciled in the state of the child’s habitual residence and if the parents and the child are citizens of the same state, the law of that state applies.

3 The provisions of this Act relating to the name (Art. 33, 37 to 40), the protection of minors (Art. 85) and succession (Art. 90 to 95) are reserved.


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Art. 82 Federal Act on Private International Law (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLE230009EheschutzGesuch; Gesuchsgegner; Kanada; Steuer; Unterhalt; Kinder; Über; Recht; Vorinstanz; Betreuung; Berufung; Schweiz; Unterhalts; Überschuss; Wegzug; Kindes; Betreuungs; Eltern; Ferien; Tochter; Einkommen; Parteien; Ehegatte; Ehegatten; Überschussanteil; Woche; Betreuungsunterhalt; Elternteil; Besuch; Staat
ZHLE230009EheschutzGesuch; Gesuchsgegner; Kanada; Steuer; Unterhalt; Kinder; Über; Recht; Vorinstanz; Betreuung; Berufung; Schweiz; Unterhalts; Überschuss; Wegzug; Kindes; Betreuungs; Eltern; Ferien; Tochter; Einkommen; Parteien; Ehegatte; Ehegatten; Überschussanteil; Woche; Betreuungsunterhalt; Elternteil; Besuch; Staat
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGBV 2013/17Entscheid Auszahlung eines Todesfallkapitals aus der schweizerischen beruflichen Vorsorge (Überobligatorium) an ein in Österreich lebendes minderjähriges Kind.Prüfung der internationalen Zuständigkeit und des anwendbaren Rechts: Das st. gallische Versicherungsgericht ist zur Beurteilung der Streitigkeit zuständig. Betreffend die Anspruchsprüfung ist Schweizer Recht anwendbar. Betreffend die Frage der befreienden Tilgung der Schuld der Vorsorgeeinrichtung ist jedoch österreichisches Recht massgebend. Die Vorsorgeeinrichtung hat bei Auszahlung an die Mutter des Kindes ihre (sich aus der in Österreich geltenden Rechtslage ergebenden) Sorgfaltspflichten nicht genügend beachtet. Sie hat nicht schuldbefreiend geleistet. (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 31. Juli 2015,BV 2013/17.)Entscheid vom 31. Juli 2015BesetzungVizepräsidentin Miriam Lendfers, Versicherungsrichter Joachim Huber, Versicherungsrichterin Marie Löhrer; Gerichtsschreiber Tobias BoltGeschäftsnr.BV 2013/17ParteienA. ,Klägerin,vertreten durch Rechtsanwalt I. , Mag., Kirchstrasse 4,AT-6900 Bregenz,gegenB. ,Beklagte,vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. Karin Bürki Sonderegger, Auerstrasse 2, Postfach 91, 9435 HeerbruggGegenstandForderung (Todesfallkapital zu Gunsten von
  1. )Sachverhalt
Recht; Todesfall; Todesfallkapital; Gericht; Vorsorge; Klägers; Auszahlung; Schweiz; Zahlung; Mutter; Schweizer; Person; Todesfallkapitals; Anspruch; Personalvorsorgestiftung; Betrag; Leistung; Kindes; Beklagten; Klage; Franken; Kapital; Schuld; ährigen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 III 456 (5A_10/2014)Art. 82 und 84 SchKG; Art. 16 IPRG; Rechtsöffnungsverfahren; Feststellung ausländischen Rechts. Es obliegt dem Betreibenden, soweit dies von ihm zumutbarerweise verlangt werden kann, den Inhalt ausländischen Rechts zu ermitteln, vorliegend hinsichtlich der Fälligkeit der Forderung (E. 2). étranger; établi; établir; être; Application; édure; établisse; équestre; Opposition; Tribunal; Office; STAEHELIN; été; éance; SchKG; écédente; égislation; êteur; étant; Obligation; Exigibilité; équestre:; Existence; Autorité; Applique; élément; Recht; Extrait; Arrêt; ändischen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-1853/2008RenteSorge; Erziehung; Erziehungsgutschrift; Eltern; Erziehungsgutschriften; Anspruch; Recht; Anrechnung; Sorgerecht; Deutschland; Schweiz; Schweizer; Tochter; Altersrente; Einkommen; Vorinstanz; Einsprache; Rente; Mutter; Ehegatte; Parteien; Person; Bundesverwaltungsgericht; Verordnung; Ehegatten; Schweizerische; Verfügung; Begründung; Einspracheentscheid

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Kurt SiehrZürcher Kommentar zum IPRG2004