OR Art. 818 -

Einleitung zur Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 818 OR vom 2025

Art. 818 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 818 Revisionsstelle

1 Für die Revisionsstelle sind die Vorschriften des Aktienrechts entsprechend anwendbar.

2 Ein Gesellschafter, der einer Nachschusspflicht unterliegt, kann eine ordentliche Revision der Jahresrechnung verlangen.


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Art. 818 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE190297OrganisationsmangelGesuch; Gesuchsgegnerin; Gesuchsteller; Konkurs; Kantons; Handelsgericht; Handelsregisteramt; Organisation; Verbindung; Konkursamt; Bülach; Einzelgericht; Gerichtsschreiber; Christian; Markutt; Organisationsmangel; Einzelrichterin; Revision; Frist; Liquidation; Vorschriften; Verfahrens; Umtriebsentschädigung; Streitwert; Schweizerischen; Einlegerakten; Gesuchstellers; Bundesgericht; Geschäfts-Nr:
ZHHE190275OrganisationsmangelGesuch; Gesuchsgegnerin; Gesuchsteller; Konkurs; Kantons; Handelsgericht; Handelsregisteramt; Organisation; Verbindung; Konkursamt; Einzelgericht; Gerichtsschreiber; Rudolf; Organisationsmangel; Einzelrichterin; Revision; Frist; Liquidation; Vorschriften; Verfahrens; Umtriebsentschädigung; Streitwert; Altstadt; Schweizerischen; Einlegerakten; Gesuchstellers; Bundesgericht; Geschäfts-Nr:; Mitwirkend:
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUA 05 27 A 05 28_1Qualifikation des Einkommens aus selbständiger bzw. unselbständiger Erwerbstätigkeit.ändige; Erwerbstätigkeit; Einkommen; Steuerbehörde; Einkünfte; Ausgleichskasse; Beschwerdeführers; Einkommens; Steuerbehörden; Vorinstanz; Arbeit; Selbständige; Steuerperiode; Einzelfirma; Qualifizierung; Kanton; Zwischenveranlagung; Recht; Selbständigerwerbende; Selbständigerwerbender; Qualifikation; Sachverhalt; Rechnung; Erwerbseinkommen; Bezug
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-646/2018RevisionsaufsichtRevision; Gesellschaft; Vorinstanz; Zulassung; Überschuldung; Revisionsstelle; Beweis; Pflicht; Urteil; Beschwerdeführers; Unterlagen; Zulassungsentzug; Revisor; Verfahren; Gründung; Entzug; Gesellschafter; Recht; Pflichtverletzung