IPRG Art. 81 -

Einleitung zur Rechtsnorm IPRG:



Das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Regeln für die Anwendung des Rechts in internationalen Rechtsfällen festlegt. Es regelt, welches Recht in Fällen mit Verbindungen zu mehreren Ländern anzuwenden ist, bestimmt die Zuständigkeit von Gerichten und regelt die Anerkennung ausländischer Entscheidungen sowie die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche. Das IPRG trägt zur Rechtssicherheit und internationalen Zusammenarbeit in Rechtsangelegenheiten bei.

Art. 81 IPRG vom 2022

Art. 81 Bundesgesetz
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Art. 81 Dritter

Die nach Artikel 79 und 80 zuständigen schweizerischen Gerichte entscheiden ebenfalls:

  • a. über Ansprüche von Behörden, die für den Unterhalt des Kindes Vorschuss geleistet haben;
  • b. über Ansprüche der Mutter auf Unterhalt und Ersatz der durch die Geburt entstandenen Kosten.

  • Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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