83 II 53 | 1. Art. 55 Abs. 1 lit. b OG. Wann genügt der Berufungsantrag auf Rückweisung der Sache? (Erw. 1). 2. Art. 753, 827 OR. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann aus Tatsachen, die allen Gründern bei der Gründung bekannt waren, keinen Schadenersatzanspruch gegen die Gründer ableiten (Erw. 2). | Gesellschaft; Weissberg; Heggendorn; Gründung; Geschäft; Beklagten; Gründer; Appellationshof; ührt; Haftung; Aktiven; Bilanz; ührte; Gesellschafter; Schadenersatz; Urteil; änkter; Passiven; Statuten; Schuld; Berufung; Casor; ührten; Übernahmevertrag; Inventar; Warenlager; Schulden; Gesellschaftern; Handelsregister; Gesellschaftsanteil |