Art. 808 OR vom 2024
Art. 808 Beschlussfassung 1. Im
Allgemeinen
Die Gesellschafterversammlung fasst ihre Beschlüsse und vollzieht ihre Wahlen mit der absoluten Mehrheit der vertretenen Stimmen, soweit das Gesetz oder die Statuten es nicht anders bestimmen.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | AVI 2007/77 | Entscheid Art. 31 Abs. 3 lit. c: Arbeitgeberähnliche Stellung nach tatsächlichem Rücktritt als Geschäftsführer - und als blosser Minderheitsgesellschafter (10 %) - nicht mehr gegeben, zumal die Gesellschaft den Betrieb definitiv aufgegeben hat (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 16. Mai 2008, AVI 2007/77). | Beschwerde; Beschwerdeführer; Gesellschaft; Gesellschafter; Geschäftsführer; Handelsregister; Stellung; Anspruch; Arbeitgeberähnliche; Rücktritt; Beschwerdegegnerin; Betrieb; Kurzarbeit; Entscheid; Liquidation; Einsprache; Arbeitnehmer; Arbeitslosenentschädigung; Gallen; Geschäftsführung; Auszugehen; Werden; Selbstständige; Statuten; Handelsregisteramt; Arbeitgeberähnlichen; Auszugehen; Einspracheentscheid; Beschwerdeführers; Definitiv |
SG | AVI 2007/110 | Entscheid Bei einem Gesellschafter der GmbH, der nicht Geschäftsführer ist, ist die arbeitgeberähnliche Stellung auf Grund der tatsächlichen Einflussmöglichkeiten auf die Willensbildung der Gesellschaft zu prüfen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 23. April 2008, AVI 2007/110). | Beschwerde; Gesellschaft; Beschwerdeführer; Gesellschafter; Entscheid; Stellung; Arbeitgeberähnliche; Arbeitnehmer; Arbeitslosenentschädigung; Geschäftsführer; Kurzarbeit; Beschwerdegegnerin; Entscheidungen; Finanziell; Viertel; Finanzielle; Einfluss; Betrieb; Pizzeria; Finanziellen; Einsprache; Anspruch; Prüfen; Stimme; Abklärung; Gekündigt; Müsse; Bestimmen; Person; Kündigung |
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