CC Art. 807 -

Einleitung zur Rechtsnorm CC:



Art. 807 CC de 2025

Art. 807 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 807 Imprescriptibilité

L’inscription d’un gage immobilier rend la créance imprescriptible.


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Art. 807 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT170190RechtsöffnungRecht; Gesuchsgegnerin; Forderung; Rechtsöffnung; Darlehen; Schuld; Betrag; Betreibung; Zahlung; Urkunde; Vorinstanz; Zahlungsbefehl; Entscheid; Zinsen; SchKG; Parteien; Darlehens; Verfahren; Grundschuld; Schuldner; Urteil; Haftung; Einwendung; Fünftel; LugÜ; Einwendungen; Sicherheit; Zwangsvollstreckung
ZHRT140210RechtsöffnungRecht; Forderung; Vorinstanz; Schuld; Gesuch; Rechtsöffnung; Gesuchsgegner; Darlehen; Urkunde; Grundschuld; Betreibung; Entscheid; Sicherung; Zwangsvollstreckung; Haftung; Verjährung; Bundesgericht; Urteil; Verfahren; LugÜ; Beschwerdeverfahren; Haftungsübernahme; Rechtsöffnungstitel; Schuldner; Betrag; Einwendungen; ührt
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