CCS Art. 801 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 801 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Ar II. Extincziun t. 801

1 Il pegn immobigliar extingua tras l’annullaziun da l’inscripziun sco er tras la perdita totala dal bain immobigliar.

2 La perdita dal bain immobigliar en consequenza d’ina expropriaziun vegn reglada dal dretg d’expropriaziun da la Confederaziun e dals chantuns.


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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 133 (5A_331/2018)Art. 43 Abs. 2 und 3 ZPO; örtliche Zuständigkeit für die Kraftloserklärung einer Inhaberobligation mit Grundpfandverschreibung (Hypothekarobligation auf den Inhaber). Charakterisierung der Inhaberobligation mit Grundpfandverschreibung (E. 6.2). Für die Bestimmung der Zuständigkeit zur Kraftloserklärung führt weder eine grammatikalische (E. 6.3) noch eine historische (E. 6.4) noch eine systematische Auslegung (E. 6.5) von Art. 43 ZPO zu einem klaren Ergebnis. Die teleologische Auslegung spricht indes dafür, die Inhaberobligation mit Grundpfandverschreibung wie einen Papier-Schuldbrief zu behandeln (E. 6.6). Die örtliche Zuständigkeit richtet sich folglich nach Art. 43 Abs. 2 ZPO (E. 6.7). Grundpfandverschreibung; Inhaber; Kraftloserklärung; Grundpfandtitel; Grundbuch; Auslegung; Inhaberobligation; Schuldbrief; Wertpapier; Gericht; Grundpfandtitel; Zuständigkeit; Papier-Schuldbrief; Grundpfandrecht; Grundstück; Grundpfandtiteln; Kanton; Forderung; Teilrevision; GestG; Zivilprozessordnung; Wortlaut; Recht; Institut; Schweiz; Wertpapiere; Gesetzes; Immobiliarsachen
112 III 26Widerspruchsverfahren (Art. 106 ff. SchKG); Lastenverzeichnis (Art. 33 ff. VZG). Ist eine Hypothekarschuld gestützt auf das Grundbuch in das Lastenverzeichnis aufgenommen worden, so ist das Betreibungsamt nicht zur Prüfung befugt, ob derjenige, der Inhaber des diesbezüglichen Schuldbriefes zu sein behauptet, materiell berechtigt ist. Das Betreibungsamt muss die Klägerrolle für den Widerspruchsprozess nach Massgabe von Art. 39 VZG demjenigen zuweisen, der eine Abänderung oder Löschung des in das Lastenverzeichnis aufgenommenen Rechts verlangt. Betreibung; Betreibungs; Betreibungsamt; Lastenverzeichnis; Grundbuch; Schuldbrief; Maschinenfabrik; Inhaber; Schuldner; Aufsichtsbehörde; Pfandrecht; Gläubiger; Schuldners; Schuldbriefes; Inhaberschuldbrief; Rekurrentin; Entscheid; Pfandgläubiger; Forderung; Frist; Recht; Lastenbereinigungsprozess; Rekurs; SchKG; Massgabe; Löschung; Ansprüche; Gesamtbetrag; Klage; Grundpfandverschreibung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-3318/2007StiftungsaufsichtStiftung; Vorinstanz; -Stiftung; _-Stiftung; Stiftungsrat; Bundes; Stiftungsräte; Entscheid; Verfahren; Zusammenhang; Recht; Bundesgericht; Recht; Sachwalter; Parteien; Darlehen; Sachwalters; Stiftungen; Sachwalterschaft; Bundesverwaltungsgericht; Parteientschädigung; Beschwerde; Person; Stiftungsaufsicht