Obligationenrecht (OR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 801 OR vom 2025

Art. 801 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 801 Reserven (1)

Für die Reserven sind die Vorschriften des Aktienrechts entsprechend anwendbar.

(1) Fassung gemäss Ziff. I 3 des BG vom 23. Dez. 2011 (Rechnungslegungsrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2012 6679; BBl 2008 1589).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 801 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLE180029EheschutzGesuchsgegner; Parteien; Einkommen; Vorinstanz; Berufung; Unterhalt; Unterhalts; Prozesskosten; Tochter; Gesuchsgegners; Recht; Prozesskostenbeitrag; Leasing; Verfahren; Kontokorrent; Geschäft; Kinder; Ehegatte; Urteil; Unterhaltsbeiträge; Ehegatten; Ehemann; Einkommens; Parteientschädigung; Entscheid; Gewinn; Gericht; Ehegattenunterhalt; ückwirkend
ZHLE150014Eheschutz Gesuchsteller; Unterhalt; Gesuchsgegnerin; Berufung; Gesuchstellers; Parteien; Verfahren; Vorinstanz; Höhe; Einkommen; Unterhaltsbeiträge; Urteil; Gewinn; Berufungsverfahren; Geschäft; Entscheid; Akten; Sozialabgaben; Regel; Unterhaltsverpflichtung; Zahlung; Eheschutz; Gesellschaft; Urteils; Dispo; Unterhaltspflicht