Art. 800 2. Bei gemeinschaftlichem Eigentum
1 Steht ein Grundstück in Miteigentum, so kann jeder Eigentümer seinen Anteil verpfänden.
2 Steht ein Grundstück in Gesamteigentum, so kann es nur insgesamt und im Namen aller Eigentümer verpfändet werden.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LE140050 | Abänderung Eheschutz | Gesuch; Richt; Gesuchsgegner; Erfahre; änderung; Berufung; Recht; Vorinstanz; Abänderung; Kinder; Unterhalt; Unterhalts; Noven; Eingabe; Entscheid; Einkommen; Eheschutz; Verfahren; Partei; Arbeit; Higkeit; Urteil; Parteien; Hilfe; Scheidung; Behandlung; Klage; Unterhaltsbeiträge; Sinne; Verhältnisse |
ZH | LE150023 | Eheschutz | Beklagten; Lichen; Partei; Teien; Parteien; Vorinstanz; Recht; Berufung; Unterhalt; Einkommen; Verfahren; Ausführungen; Unterhalts; Liegenschaft; Bestritt; Bestritten; Ferien; Monatlich; Versiche; Versicherung; Ferienwohnung; Berufungsverfahren; Stanzlichen; Vorinstanzliche; Higkeit; Glaubhaft; Getrenntleben; Entscheid; Lebensversicherung |