CCS Art. 800 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 800 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 800 2. En cas da proprietad cuminaivla

1 Sch’in bain immobigliar è en cumproprietad da plirs, po mintgin da quels impegnar sia part.

2 Sch’in bain immobigliar è en proprietad cuminaivla, po el vegnir impegn mo en sia totalitad ed en num da tut ils proprietaris.


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Art. 800 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLE140050Abänderung EheschutzGesuch; Gesuchsgegner; Berufung; Recht; Vorinstanz; Abänderung; Kinder; Unterhalt; Unterhalts; Noven; Eingabe; Entscheid; Einkommen; Eheschutz; Verfahren; Arbeit; Urteil; Parteien; Hilfe; Scheidung; Behandlung; Klage; Unterhaltsbeiträge
ZHLE150023EheschutzBeklagten; Partei; Parteien; Vorinstanz; Recht; Berufung; Unterhalt; Einkommen; Verfahren; Ausführungen; Unterhalts; Liegenschaft; Ferien; Versiche; Versicherung; Ferienwohnung; Berufungsverfahren; Getrenntleben; Entscheid; Lebensversicherung; Mobiliar; /Gästebett; Sachverhalt; Gericht; ätten
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